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Soziale Absicherung des Existenzgründers
Die vom Staat garantierte soziale Sicherheit ist eines der wichtigsten Güter in einem Sozialstaat. Durch leistungsfähige Sozialsysteme wird gewährleistet, ein Leben frei von materieller Not führen zu können.
Vor über 100 Jahren wurden die ersten Gesetze zur Regelung von Kranken-, Unfall- sowie Rentenversicherung beschlossen. Ergänzt um die Arbeitslosenversicherung im Jahre 1927 hat sich die soziale Sicherung über Jahrzehnte zu einem bewährten System entwickelt. Weiter ergänzt wurde dieses System durch die seit 1995 eingeführte Pflegeversicherung.
Selbständige sind grundsätzlich nicht vom sozialen Netz erfasst, da ihnen der Gesetzgeber ein hohes Maß an Eigenverantwortung unterstellt hat.
Die bei einer Existenzgründung auftauchenden Fragen der sozialen Sicherheit zu beantworten, ist Ziel der Broschüre "Soziale Absicherung - Tipps für Mittelstand und Existenzgründer" des DIHK.
Die Broschüre kann kostenfrei beim StarterCenter bestellt werden.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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