. .
Illustration

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Beratungen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsberechtigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit weniger als 250 Mitarbeitern und entweder maximal 50 Millionen Umsatz oder 43 Millionen Bilanzsumme.

Regionaler Bereich:
Gesamtes Bundesgebiet.

Verwendungszweck:
Beratung von Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben: Identifizierung von Schwachstellen, Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen und Abgabe einer Fortführungsprognose. Bei Bedarf ruft der Berater eine Zusammenkunft aller Beteiligten, also Unternehmen, Banken, andere Gläubiger und Kammer, ein.

Art der Förderung:
Übernahme der Aufwandsentschädigung für den externen Berater (ohne Fahrtkosten). Danach unter Umständen eine Förderung mit der Turn Around Beratung (siehe Blatt 7.1A) möglich.

Konditionen (gültig seit 1. Januar 2010):
Die Berater erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 – pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Für die Unternehmen fallen lediglich Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen an. Eine Aufwandsentschädigung, die höher als 160 – pro Tag ist, kann nicht gefördert werden.

Antragstellung:

  1. Vor Antragstellung ist durch das Unternehmen ein Vorgespräch mit dem „KfW-Regionalpartner” (bspw. IHK) zu führen.
  2. Das Unternehmen reicht anschließend das Antragsformular inklusive Anlagen beim Regionalpartner ein.
  3. Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks und die Anzahl der Tagewerke ab und leitet den Antrag an die KfW weiter.
  4. Die KfW entscheidet über die Gewährung der Aufwandsentschädigung und sagt dem Unternehmen gegebenenfalls eine Förderung zu.
  5. Das Unternehmen wählt aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) einen Berater aus. Mit der Beratung darf erst nach Zugang des KfW-Zusageschreibens angefangen werden. Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Erteilung der Zusage abgeschlossen sein (Beratungszeitraum).
  6. Der Schlussverwendungsnachweis muss vom Berater dem Regionalpartner mit Ablauf des Beratungszeitraumes vollständig vorgelegt werden.
  7. Der Regionalpartner leitet den Schlussverwendungsnachweis an die KfW weiter.
  8. Die KfW zahlt nach Prüfung die Aufwandsentschädigung direkt an den Berater aus.

Quelle:
Merkblatt der KfW Mittelstandsbank Nr. 0087, Stand: 5/2011.

Bemerkungen:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht sowie wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.

DOKUMENT-NR. 91617

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0731 173-152
  • Fax: 0731 173-5152

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK