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Merkblatt Runder Tisch
(PDF, 61 KB) (Dokument-Nr.: 91640)
Antragsberechtigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit weniger als 250 Mitarbeitern und entweder maximal 50 Millionen Umsatz oder 43 Millionen Bilanzsumme.
Regionaler Bereich:
Gesamtes Bundesgebiet.
Verwendungszweck:
Beratung von Unternehmen, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben: Identifizierung von Schwachstellen, Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen und Abgabe einer Fortführungsprognose. Bei Bedarf ruft der Berater eine Zusammenkunft aller Beteiligten, also Unternehmen, Banken, andere Gläubiger und Kammer, ein.
Art der Förderung:
Übernahme der Aufwandsentschädigung für den externen Berater (ohne Fahrtkosten). Danach unter Umständen eine Förderung mit der Turn Around Beratung (siehe Blatt 7.1A) möglich.
Konditionen (gültig seit 1. Januar 2010):
Die Berater erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 160 – pro Tagewerk à 8 Stunden für maximal 10 Tagewerke. Damit sind auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon und Fax etc. abgegolten. Für die Unternehmen fallen lediglich Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen an. Eine Aufwandsentschädigung, die höher als 160 – pro Tag ist, kann nicht gefördert werden.
Antragstellung:
Quelle:
Merkblatt der KfW Mittelstandsbank Nr. 0087, Stand: 5/2011.
Bemerkungen:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder bei denen die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht sowie wenn eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.