Downloads
-
Merkblatt ”Turn Around Beratung”
(PDF, 268 KB) (Dokument-Nr.: 4050)
Das Angebot Turn Around Beratung (TAB) der KfW Mittelstandsbank nach dem Runden Tisch richtet sich an Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Turn Around Beratung der KfW Mittelstandsbank im Anschluss an den Runden Tisch vermittelt Ihnen den passenden Berater und bezuschusst die Beratungskosten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz im gesamten Bundesgebiet, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie über gute Marktchancen verfügen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei, Aquakultur sowie Verkehr.
Wie läuft die Turn Around Beratung der KfW Mittelstandsbank ab?
Unternehmen, denen im Rahmen des KfW-Runden Tisches gutem Fortführungschancen bescheinigt wurden, können zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen einen Antrag auf eine Turn Around Beratung nach dem Runden Tisch stellen. Dieser Antrag muss von dem am Runden Tisch beteiligten Projektträger (Kammern) befürwortet werden und spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Runden Tisches der KfW vorliegen.
Über den Antrag auf die Turn Around Beratung entscheidet die Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank anhand der eingereichten Unterlagen:
Befürwortet die Unternehmeragentur der KfW Mittelstandsbank den Antrag, schlägt sie dem Unternehmer mehrere, aus Sicht der KfW geeignete Turn Around Berater vor und erteilt eine an Bedingungen geknüpfte Zusage über den Beratungszuschuss.
Der Unternehmer wählt einen der vorgeschlagenen Berater aus und schließt mit diesem einen Beratungsvertrag. Der Vertrag ist der Unternehmeragentur spätestens 4 Wochen nach Zugang der Zusage über den Beratungszuschuss vorzulegen. Die Unternehmeragentur prüft auf Basis des Vertrages die Zuschussgewährung hinsichtlich der gestellten Bedingungen und behält sich ein Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang dieses Vertrages bei der Unternehmeragentur vor.
Die Turn Around Beratung ist durch Vorlage der Abrechnungsunterlagen maximal 6 Monate nach Zusage abzuschließen.
Nach Beendigung der TAB sind die folgenden Abrechnungsunterlagen bei der Unternehmeragentur einzureichen:
vom Unternehmer:
vom Turn Around Berater (online/Internet):
Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur nach fristgerechter Vorlage aller Abrechnungsunterlagen bei der Unternehmeragentur.