- Telefon: 0731 173-152
- Fax: 0731 173-5152
STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank
Ihre Vorteile
· Zuschuss von bis zu 90 % des Beraterhonorars
· Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung
· kompetente Begleitung durch anerkannte Berater der KfW-Beraterbörse
· Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung
Sie haben Ihre selbstständige Tätigkeit bereits aufgenommen. Die Gründung oder Übernahme liegt zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Ihr Firmensitz und Geschäftsbetrieb ist in Deutschland; Ihre Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet.
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und bestimmte Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen oder bezogen haben, erhalten Sie höhere Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.
Den Antrag stellen Sie bei einem Regionalpartner der KfW, z. B. bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor Ort. Details finden Sie unter Reiter 4 (Antrag und Dokumente).
Nicht gefördert werden
Existenzgründer von Unternehmen, die nicht unter die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen fallen, Unternehmen in Schwierigkeiten, außerdem Unternehmen aus den Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen der Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
Beratung in der Vorgründungsphase oder für
· überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
· die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen,
· Buchführungsarbeiten,
· Gestaltung von Werbematerialien und Internetseiten oder
· Erarbeitung von EDV-Software und Durchführung von EDV-Schulungen.
