STANDORTPOLITIK
Am 1. März 2007 trat die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge“ in Kraft. Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Fahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffgruppe bundesweit einheitlich geregelt. Ab diesem Zeitpunkt können Städte so genannte Umweltzonen einrichten, in die nur noch zugelassenen und gekennzeichnete Fahrzeuge einfahren dürfen. Da auch in Ulm die EU-Grenzwerte für Feinstaub nicht eingehalten werden können, wurde am 1. Januar 2009 eine Umweltzone eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt dürfen in Ulm nur noch schadstoffarme Fahrzeuge fahren, d. h. Fahrzeuge benötigen eine so genannte Feinstaubplakette.
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