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STANDORTPOLITIK

Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau)

Das Gesetz wurde im im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 31 verkündet. Seit 20. Juli 2004 ist es in Kraft. Es setzt vornehmlich die Plan-UP-Richtlinie der EU in nationales Recht um. Wer Bauleitpläne aufstellt und ändert, ist vom Gesetz verpflichtet, eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Zugleich ordnet das Gesetz die Anforderungen an die Aufstellung von Bauleitplänen neu. Europarechtlich wurde das Verfahrensrecht gestärkt, ergänzend regelt das Gesetz daher die Bestandssicherheit der städtebaulichen Pläne und Satzungen.

Grundsätzlich bedeuten die Änderungen der BauGB-Novelle keine schärferen Umweltschutzauflagen für die planende Kommune. Sie muss allerdings vermehrt Abwägungsmaterial sammeln, was ohne Zweifel auch ein Mehraufwand im Bauleitplanverfahren bedeutet.

Ihr Ansprechpartner:
IHK Ulm
Werner Kühl
Tel. 0731/173-170
Fax 0731/173-5170
E-Mail: kuehl@ulm.ihk.de

DOKUMENT-NR. 4425

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