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15. August 2011
Am 3. August 2011 hat die Bundesregierung den Subventionsbericht für die Jahre 2009 bis 2012 veröffentlicht. Er wird nach Paragraf 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft alle zwei Jahre vorgelegt. Nach einer Verspätung im letzten Jahr hat die Regierung jetzt wieder den normalen Turnus eingeholt. Der Bericht vermeldet insofern einen Erfolg, als die Subventionen im Berichtszeitraum deutlich sinken - beim Bund von 28,5 Mrd. Euro in 2009 auf 22,6 Mrd. Euro in 2012. Das ist im Wesentlichen auf die Abwrackprämie zurückzuführen, die nur im Jahr 2009 in Anspruch genommen werden konnte. Auch die Ökosteuerermäßigungen wurden zum 1. Januar 2011 zurückgeführt.
Der Subventionsbegriff der Bundesregierung ist allerdings eher eng. Unter Finanzhilfen werden Geldleistungen des Bundes an Unternehmen verstanden. Hingegen sind Steuervergünstigungen spezielle Ausnahmeregelungen, die für den Staat zu Mindereinnahmen führen, jedoch nur, wenn es sich um mittel- oder unmittelbar wirkende Begünstigungen einzelner Sektoren oder Teilbereiche der Wirtschaft handelt oder unmittelbar wirkende Sonderregelungen, die die Wirtschaft allgemein begünstigen. Keine steuerlichen Subventionen sind Regelungen, die die Wirtschaft nur mittelbar begünstigen - wie z. B. der Einkommensteuerfreibetrag für Belegschaftsrabatte - und Regelungen, die einen abgrenzbaren sonstigen gesellschaftlichen Bereich begünstigen. Sie sind in der Anlage 3 des Subventionsberichtes aufgeführt.
Die Anlage 3 des Subventionsberichtes zählt das Institut für Weltwirtschaft komplett mit zu den Subventionen, außerdem viele der in der so genannten Zusatzliste der Koch-Steinbrück-Studie aufgeführten Maßnahmen. Deshalb kommt das Institut in seinem Kieler Subventionsbericht auch auf eine gesamtstaatliche Subventionssumme von 142 Milliarden Euro für 2009, während der Subventionsbericht nur eine Summe von 55,7 Milliarden Euro nennt.
Die Liste der 20 größten Steuervergünstigungen beginnt neu mit der Umsatzsteuerermäßigung für kulturelle und andere Leistungen, wobei alle Steuervergünstigungen im Bereich der Umsatzsteuer im Berichtszeitraum deutlich ansteigen. Erfreulich ist, dass das Volumen der Eigenheimzulage inzwischen deutlich zurückgeht. Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft und läuft für die Altfälle aus. Die Entlastungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer wurden im Rahmen des Sparpakets zum 1. Januar 2011 spürbar gekürzt, sie nehmen aber weiterhin einen markanten Teil der Steuervergünstigungen im Subventionsbericht ein. Dabei handelt es sich um sehr verschiedene Ermäßigungsmaßnahmen, die von sozialpolitischen Gründen (Agrardiesel) über energiepolitische (Steuerbefreiung für effiziente Kraft-Wärme-Kopplung) und steuertechnische Gründe (Steuerbefreiung von Prozessen, bei denen Energie nicht verheizt wird) bis zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen reichen (Spitzenausgleich).
Die 20 größten Steuervergünstigungen des Bundes (23. Subventionsbericht) | Steuermindereinnahmen in Mio. Euro | |
Kurzbezeichnung der Steuervergünstigung | - Kassenjahr 2012 - | |
insgesamt | davon Bund | |
USt-Ermäßigung für kulturelle und andere Leistungen, | 4.085 | 2.180 |
Energiesteuerbegünstigung für Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, §§ 37, 53 EnergieStG | 2.300 | 2.300 |
Steuerbefreiung der Zuschläge für Nachtarbeit u. a., § 3b EStG | 2.240 | 952 |
Begünstigung für bestimmte Unternehmen, die durch die Stromsteuer erheblich belastet sind (Spitzenausgleich), § 10 StromStG | 2.080 | 2.080 |
Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand, § 35a EStG | 1.520 | 646 |
Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulagen, § 10a EStG | 1.360 | 578 |
Eigenheimzulage, § 9 Abs. 2 EigZulG | 1.230 | 523 |
Steuerbegünstigung des Stroms, der von bestimmten Unternehmen für betriebliche Zwecke entnommen wird, § 9b StromStG | 1.100 | 1.100 |
USt-Ermäßigung für Beherbergungsleistungen, § 12 Abs. 1 Nr. 11 UStG | 955 | 510 |
USt-Ermäßigung für Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG | 940 | 502 |
Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe, § 27 Abs. 2 EnergieStG | 680 | 680 |
Investitionszulage für Ausrüstungen, § 2 InvZulG 2010 | 672 | 321 |
Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse, §§ 37, 51 EnergieStG | 630 | 630 |
Stromsteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse, § 9a StromStG | 580 | 580 |
Tonnagebesteuerung, § 5a EStG | 520 | 130 |
USt-Ermäßigung für Umsätze der Zahntechniker, § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG | 490 | 260 |
Eigenheimzulage (Kinderzulage), § 9 Abs. 5 EigZulG | 405 | 172 |
Energiesteuerermäßigung für Agrardiesel, § 57 EnergieStG | 395 | 395 |
Herstellerprivileg, §§ 26, 37, 44, 47 EnergieStG | 350 | 350 |
Sanierungsklausel, § 8c EStG | 280 | 75 |
Insgesamt | 22.812 | 14.964 |
Fazit: Die Abgrenzung von Subventionen ist strittig. Zu Recht positiv stellt der Subventionsbericht der Bundesregierung heraus, dass angestiegene Steuervergünstigungen und Finanzhilfen nach der Krise zurückgeführt wurden. Es hat nach 2009 deutliche Konsolidierungsanstrengungen gegeben. Gesamtstaatlich sanken die Subventionen von 55,7 Mrd. Euro in 2009 auf 49,3 Mrd. Euro in 2011.