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Schneller als erwartet hat die Bundesregierung die Kommission
zur Reform der Gemeindefinanzen einberufen. Die konstituierende
Sitzung fand am 4. März 2010 statt.
Die Kommission besteht aus drei Ministern des Bundes, den
Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände und sechs Ministern
aus den Ländern; Vorsitzender ist der Bundesminister der Finanzen.
Im Einzelnen sind es die folgenden Personen bzw. ihrer
Vertreter:
Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble (Vorsitz)
Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer
Brüderle
Oberbürgermeisterin Dr. Petra Roth, Deutscher Städtetag
Landrat Hans Jörg Duppré, Deutscher Landkreistag
Oberbürgermeister Christian Schramm, Deutscher Städte- und
Gemeindebund
Innenminister Dr. Ingo Wolf (NRW)
Innenminister Uwe Schünemann (Niedersachsen)
Finanzminister Dr. Carsten Kühl (Rheinland-Pfalz)
Staatsminister Georg Fahrenschon (Bayern)
Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum (Berlin)
Finanzminister Dr. Helmut Linssen (NRW)
Vertreter der Wissenschaft, Gewerkschaften und der Wirtschaft
werden nur in Anhörungen in die Arbeit der Kommission einbezogen,
sie entsenden keine Vertreter.
Auf der konstituierenden Sitzung wurden drei Arbeitsgruppen zu den
Themen Steuern, Standards und Rechtsetzung gebildet. Erste
Ergebnisse sollen im Sommer vorliegen, damit sie in die Arbeit an
der Steuerreform 2011 einfließen können, ein Konsensergebnis soll
es Ende des Jahres geben.
Der Auftrag der Kommission ist fast schwer erfüllbar. So soll die
Kommission Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung
erarbeiten und dabei auf Vermeidung von Aufkommens- und
Lastenverschiebungen, insbesondere zwischen dem Bund auf der einen
und Ländern und Kommunen auf der anderen Seite, achten. Ohne
Lastenverschiebung wird dies nur gehen, wenn mehr Geld ins System
gegeben wird. Insofern ist die Spekulation über Steuererhöhungen
zur Finanzierung der Gemeindefinanzreform nicht von der Hand zu
weisen.
Fazit: Finanzminister Schäuble hat sich mit dieser Kommission ehrgeizige Ziele gesetzt. Die Kommunen setzten dabei auf die Bewahrung des Status Quo. Für die Wirtschaft ist klar, dass es verschiedene Wege zum Ziel gibt. Das Ziel aber ist unverhandelbar eine gewinnorientierte Bemessungsgrundlage.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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