- Telefon: 0731 173-169
- Fax: 0731 173-5169
Sie befinden sich hier: Startseite > Standortpolitik > Politische Standpunkte > Steuer- und Finanzpolitik > Rasender Schuldenzug?
Sind unsere Staatsschulden ein nicht mehr zu bremsender Zug? Oder sind wir durch die Finanzkrise nur aufgeschreckt und blicken quasi zum ersten Mal aus dem Fenster, überrascht über die hohe Geschwindigkeit?
Langfristig von Rekord zu Rekord
Tatsächlich sind die Staatsschulden seit Gründung der Bundesrepublik mit hohem Tempo gewachsen. Betrugen sie 1970 noch 63 Mrd. Euro oder 18 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP), waren es 2008 bereits 1.515 Mrd. Euro oder 65,5 % des BIP – Tendenz steigend. Die meisten Schulden häufte der Bund an, und er wird dieses Jahr – auch aufgrund der konjunkturellen Lage –die 1-Billion-Marke erreichen. Aber auch in guten Zeiten hat der Bund Schulden nie nachhaltig getilgt. Einzige Ausnahme: 2001 spülte die Versteigerung der UMTS-Lizenzen 50,8 Mrd. Euro in die Staatskassen. Ein Teil davon ging in die Tilgung. 1995 übernahm der Bund 171 Mrd. Euro Schulden aus der Wiedervereinigung. Diese Schulden des Erblastentilgungsfonds wurden inzwischen etwa zur Hälfte getilgt, aber die zeitgleich aufgenommene Neuverschuldung war höher.
Steigende Zinsen
Die staatlichen Einnahmen können üppig sein – von 2006 bis 2008 stiegen die Steuereinnahmen um bis zu 10 % jährlich –, trotzdem wurden weiter neue Schulden aufgenommen. Und damit steigen die Zinslasten. Zurzeit sind 71 Mrd. Euro oder 10 % der gesamten Steuereinnahmen für Zinsen vergeben. Mit den gesamten Zinszahlungen des Bundes könnten seine Forschungsausgaben verfünffacht oder Verkehrsausgaben verdreifacht werden. Das darf mittelfristig nicht aus den Augen verloren werden!
Und jetzt?
Der Schuldenzug benötigt eine Bremse, die ihn kontrolliert. Wir brauchen:
1. Eine geringere Neuverschuldung. Der Vorschlag der Bundesregierung einer strukturellen Verschuldungsgrenze von 0,5 % des BIP ist durchaus ambitioniert. Länder wie Sachsen gehen zwar weiter und streichen jedes Jahr eine Konsolidierungsdividende ein, aber es ist ein Anfang. Die 0,5-%-Grenze reduziert die Neuverschuldung gegenüber der jetzigen Regelung etwa um die Hälfte. Statt der 15 – 30 Mrd. Euro, die der Bund von 1990 bis 2006 in jedem Jahr an neuen Schulden aufgenommen hat, wären nach der neuen Regelung nur 7 – 15 Mrd. erlaubt.
2. Einen gesonderten Abbau der Schulden, die zur Bewältigung einer Krise aufgenommen werden müssen. Dies mit dem Tilgungsfonds möglich. Die Regierung tut aber gut daran, ihren Konsolidierungswillen zu beweisen, indem sie die Bundesbankgewinne nicht erst oberhalb einer Grenze von 3,5 Mrd. Euro, sondern vom ersten Euro an zur Tilgung dieser Schulden verwendet.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.