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Viele Kommunen greifen zurzeit auf innovative Finanzierungsinstrumente zurück, um ihre überschuldeten Haushalte zu finanzieren. Dabei ist in diesem Fall jedoch nicht an Banken- oder Klimaabgaben zu denken, sondern an Abgaben im Bereich der Tourismusunternehmen. Besucher einer Stadt sollen durch eine Sonderabgabe kulturelle oder touristische Angebote mitfinanzieren, so die Idee.
Kurtaxen und Fremdenverkehrsabgaben sind nichts Neues. Gemeinsam
ist ihnen, dass die Einnahmen zweckgebunden sind und meist in Form
eines Festbetrages erhoben werden. Neu sind Abgaben, die die Form
einer Umsatzsteuer haben und deren Aufkommen in den allgemeinen
Haushalt fließt, so zuletzt in Köln als sogenannte „Bettensteuer”
vom Stadtrat beschlossen. In Köln soll auf den Übernachtungspreis
inklusive Umsatzsteuer eine Abgabe von 5 % erhoben werden, die in
die Stadtkasse fließt. Verfassungsklagen sind bereits angekündigt,
da die Kommunen keine Steuer erheben dürfen, die mit einer
Bundessteuer (hier die Mehrwertsteuer) identisch ist.
Auch die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen eine
neue Abgabe, die in Rostock und Stralsund als Finanzierungsbeitrag
für kulturelle Angebote diskutiert wird. Geplant ist wie in Köln
eine Gemeindesteuer auf Übernachtungen mit einem festen Satz oder
einem Prozentanteil vom Übernachtungspreis; Steuerschuldner ist der
Beherbergungsbetrieb. Die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
argumentieren, dass, anders als in Kulturmetropolen wie Berlin oder
Hamburg, das Beherbergungsgewerbe durch das Kulturangebot in den
Kommunen nur in geringem Umfang profitiert, dafür aber zur Kasse
gebeten wird. Die vergleichweise hohen Kosten für das
Beherbergungsgewerbe in den größeren Städten werden zudem dadurch
noch mehr in die Höhe getrieben.
Die Beispiele zeigen:
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, darunter
Fremdenverkehrsabgaben und Kurtaxen, sind rechtlich zulässig und
können der Finanzierung von touristischen Angeboten in sinnvoller
Weise dienen. Dazu ist nach allen Erfahrungen auch die örtliche
Wirtschaft bereit.
Das reine Abkassieren z. B. von angeblichen Steuervorteilen
bestimmter Branchen (so des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für
Übernachtungen im Hotelgewerbe) ist der Kommune nicht erlaubt und
verbessert die Leistungen der Kommune nicht, weshalb es auch den
Zahlern und Trägern der Abgabe nicht zu vermitteln ist.
Die örtliche Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einer guten
kommunalen Infrastruktur und finanziert diese mit, wenn ein Bezug
zwischen Finanzierung und Leistung gegeben ist. Örtliche Probleme
brauchen dabei örtliche Lösungen: Eine Kulturförderabgabe in
Rostock ist etwa so unzulässig wie eine Kurtaxe in Köln.
Einschätzung: Es ist unbestritten, dass viele Kommunen zur Zeit
strukturell unterfinanzierte Haushalte haben, die zu merklichen
Einschnitten in den Ausgaben, aber auch zu grundlegenden Reformen
führen müssen. Die Reform der Kommunalfinanzen ist auch Auftrag der
am 4.3.2010 konstituierten Regierungskommission. Die Wirtschaft
unterstützt dabei alle Reformen, die die Einnahmen der Kommunen
stabilisieren und besser planbar machen, ohne die örtlichen
Standortbedingungen zu verschlechtern. Verfassungswidrige Formen
der Kommunalabgaben oder Sonderabgaben ohne Bezug zu konkreten
kommunalen Angeboten als auch Kostenbesteuerung sind jedoch nicht
akzeptabel.