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STANDORTPOLITIK

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Die Gesundheitsreform in Holland

6. Februar 2006 - In der Diskussion über eine Reform des deutschen Gesundheitssystems wird oft auf das niederländische Modell verwiesen. Das dortige Gesundheitssystem wurde mit Start des neuen Jahres grundlegend verändert: Der Leistungskatalog ist auf eine Basisversicherung reduziert. Finanziert wird das System über einen Mix aus einkommensunabhängiger Prämie und lohnbezogenem Beitrag. Versichert sind alle Niederländer. Dieses Modell ist - in deutschen Begrifflichkeiten ausgedrückt - ein Zwischenweg aus Gesundheitsprämie und Bürgerversicherung. Kann das ein Vorbild für uns sein?

Etwas Gesundheitsprämie | Jeder Niederländer zahlt eine pauschale, einkommensunabhängige Prämie von etwa 92 Euro pro Monat. Zusätzlich führt der Arbeitgeber noch 6,5 % (max.163 Euro pro Monat) vom Bruttoeinkommen ab. In Deutschland liegt der Arbeitgeberanteil z. Zt. bei ähnlichen 6,65 % (max. jedoch 232 Euro). Der maximale Gesamtbeitrag beläuft sich in Holland auf etwa 255 Euro p. P. und Monat. In Deutschland hingegen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit bis zu 520 Euro mehr als das Doppelte - jedoch ist bei uns die "kostenlose" Familienversicherung möglich, die in den Niederlanden abgeschafft wurde. Ob Ehepartner, Selbständige, nicht erwerbstätige Partner oder Rentner, alle zahlen ihren Beitrag. Zwei Ausnahmen: Kinder (sie bleiben "gratis" mitversichert) und Bezieher niedriger Einkommen - beide werden aus öffentlichen Mitteln finanziert bzw. bezuschusst.

Etwas Bürgerversicherung | Jeder Niederländer (auch Ehepartner, Selbständige) muss sich versichern. Grenzen von privater und gesetzlicher Krankenversicherung gibt es bei dem Modell nicht mehr. Es besteht für die Versicherungen Kontrahierungszwang. Die Versicherten können die Kasse frei wählen und auch wechseln sowie Zusatzleistungen jenseits des klar definierten Standardkatalogs vertraglich vereinbaren. Die Standardversicherung enthält ähnliche Leistungen wie bei uns - ausgenommen sind jedoch Zahnbehandlungen bei Erwachsenen (in Deutschland nur in Teilen der Zahnersatz). Deutlicher Unterschied ist der übliche Selbstbehalt in Holland von etwa 10 % aller Kosten. Und: In der niederländischen Basisversicherung ist die Beitragsrückerstattung möglich.

Vorteile | Der Prämienanteil ist ein Einstieg zur Abkoppelung der Krankheitskosten von den Lohnzusatzkosten. Gleichzeitig ist er ein einfaches Wettbewerbselement für Kassen um Versicherte. Einzelverträge z.B. zwischen Kassen und Ärzten führen zu mehr Wettbewerb im Markt. Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen fördern Eigenverantwortung und Kostenbewusstsein.

Nachteile | Die Einkommensbezogenheit - und damit auch das Umlageverfahren - bleibt bestehen und wirkt wie eine Sondersteuer auf Arbeit. Der lohnbezogene Beitragssatz ist nicht fixiert, und somit bleibt der schädliche Mechanismus: Höhere Kosten im System verursachen höhere Beiträge und höhere Lohnzusatzkosten.

Vorläufiges Fazit: Halbe Sache - nur halb übertragbar | Die große Koalition sucht zwar händeringend nach einem Kompromiss, doch eine Eins-zu-Eins-Übertragung des holländischen Modells ist nicht die beste Lösung: Aus DIHK-Sicht ist ein reines Prämienmodell jedem "Finanzierungsmischmasch" überlegen. Hinzu kommt: Das gewachsene System von privaten Krankenversicherungen mit Altersrückstellungen und gesetzlichen Kassen ohne Demografiereserven in Deutschland kann nicht so einfach aufgelöst werden.

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