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14. März 2006 - Bis zum Herbst will die Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Einführung von Mindestlöhnen und "Kombilohnmodellen" machen. Erklärtes Ziel ist, die Integration gering Qualifizierter in den Arbeitsmarkt zu verbessern und "Lohndumping" zu verhindern. Der DIHK zeigt auf, warum gesetzliche Mindestlöhne hier genau der falsche Weg wären - und warum durch neue Kombilohnmodelle höhere Kosten drohen.
Gering Qualifizierte: größte Problemgruppe am
Arbeitsmarkt
Fast 40 Prozent der derzeit über 5 Mio. Arbeitslosen sind ohne
abgeschlossene Berufsausbildung, in Westdeutschland sogar annähernd
die Hälfte. Die Bundesregierung hat zwar den Handlungsbedarf
richtig diagnostiziert. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre hier aber
die grundfalsche Therapie. Denn um mehr gering Qualifizierte in
Lohn und Brot zu bringen, brauchen wir eine stärkere Öffnung des
Lohn- und Tarifgefüges nach unten - und keine einheitlichen
Lohnuntergrenzen.
Mindestlohn bedroht vorhandene Jobs
Ein
Mindestlohn würde nicht nur gering qualifizierten Arbeitslosen den
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt dauerhaft versperren, sondern
auch bestehende Arbeitsplätze vernichten. 1,3 Mio.
Vollzeitbeschäftigte verdienen hierzulande 6 Euro pro Stunde oder
weniger. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wären diese Jobs
zumindest teilweise in akuter Gefahr. Besonders fatal wäre ein
Mindestlohn für Ostdeutschland, wo die Löhne nur bei 80 Prozent des
Westniveaus liegen. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und mehr
Schwarzarbeit wären programmiert.
Mindestlohn schafft Bürokratie
Ein
Mindestlohn würde neue Bürokratie verursachen. Vor allem, wenn man
dem Beispiel einiger europäischer Nachbarn folgte, durch
komplizierte Ausnahmeregelungen den beschäftigungspolitischen
Schaden von Mindestlöhnen zu begrenzen. So differenzieren manche
Länder den Mindestlohn nach dem Alter, in Großbritannien und Irland
gibt es zudem Abschläge für gering Qualifizierte. Noch schlimmer
als ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wären übrigens
branchenbezogene Mindestlöhne: Wenn unklar ist, zu welcher Branche
nicht-tarifgebundene Betriebe gehören, wären neue Kontrollinstanzen
erforderlich.
Alg II macht Mindestlohn überflüssig
Mit
dem Arbeitslosengeld II (Alg II) hat Deutschland bereits einen
de-facto-Mindestlohn: Aus Alg II und ggf. ergänzendem
Erwerbseinkommen ist die Existenzgrundlage jedes Erwerbsfähigen
gesichert. Mindestlöhne würden zudem die im Alg-II-System
angelegten Zumutbarkeitskriterien aushebeln, nach denen für
Langzeitarbeitslose jede Beschäftigung zumutbar ist - auch bei
Vergütung deutlich unter Tarif. Mit Mindestlohn wäre daher ein
zentrales Element von Hartz IV nicht mehr viel wert!
Alg II ist bereits Kombilohnmodell
Für
jeden Alg-II-Empfänger lohnt sich die Beschäftigungsaufnahme. Die
Hinzuverdienstmöglichkeiten sind im Oktober 2005 noch einmal
ausgeweitet worden. Rund 800.000 Personen beziehen ein
"Kombilohneinkommen" aus Alg II und ergänzender Erwerbstätigkeit.
Neue Kombilohnmodelle mit stärkeren finanziellen Anreizen zur
Beschäftigungsaufnahme verursachen höhere Kosten - Experten
sprechen von jährlich 40.000 Euro pro zusätzlichem Job - und sind
daher nicht empfehlenswert.
Fazit: Auf Mindestlöhne verzichten, bestehende
Möglichkeiten nutzen!
Wer sich die Verbesserung der Beschäftigungschancen gering
Qualifizierter auf die Fahne schreibt, muss auf Mindestlöhne
verzichten. Gleichzeitig sollte stärker als bisher die
Verantwortung jedes Alg-II-Empfängers betont werden, soviel wie
möglich zum Lebensunterhalt selbst beizusteuern - auch durch die
Annahme niedrig entlohnter Jobs. Und die Politik sollte alles daran
setzen, die Lohnzusatzkosten in Deutschland zu senken. Davon würden
dann alle - auch gering Qualifizierte - profitieren.