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STANDORTPOLITIK

Mindestlohn und Kombilohn: Sicher schädlich und vermutlich teuer!

14. März 2006 - Bis zum Herbst will die Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Einführung von Mindestlöhnen und "Kombilohnmodellen" machen. Erklärtes Ziel ist, die Integration gering Qualifizierter in den Arbeitsmarkt zu verbessern und "Lohndumping" zu verhindern. Der DIHK zeigt auf, warum gesetzliche Mindestlöhne hier genau der falsche Weg wären - und warum durch neue Kombilohnmodelle höhere Kosten drohen.

Gering Qualifizierte: größte Problemgruppe am Arbeitsmarkt
Fast 40 Prozent der derzeit über 5 Mio. Arbeitslosen sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung, in Westdeutschland sogar annähernd die Hälfte. Die Bundesregierung hat zwar den Handlungsbedarf richtig diagnostiziert. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre hier aber die grundfalsche Therapie. Denn um mehr gering Qualifizierte in Lohn und Brot zu bringen, brauchen wir eine stärkere Öffnung des Lohn- und Tarifgefüges nach unten - und keine einheitlichen Lohnuntergrenzen.

Mindestlohn bedroht vorhandene Jobs
Ein Mindestlohn würde nicht nur gering qualifizierten Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt dauerhaft versperren, sondern auch bestehende Arbeitsplätze vernichten. 1,3 Mio. Vollzeitbeschäftigte verdienen hierzulande 6 Euro pro Stunde oder weniger. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn wären diese Jobs zumindest teilweise in akuter Gefahr. Besonders fatal wäre ein Mindestlohn für Ostdeutschland, wo die Löhne nur bei 80 Prozent des Westniveaus liegen. Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit und mehr Schwarzarbeit wären programmiert.

Mindestlohn schafft Bürokratie
Ein Mindestlohn würde neue Bürokratie verursachen. Vor allem, wenn man dem Beispiel einiger europäischer Nachbarn folgte, durch komplizierte Ausnahmeregelungen den beschäftigungspolitischen Schaden von Mindestlöhnen zu begrenzen. So differenzieren manche Länder den Mindestlohn nach dem Alter, in Großbritannien und Irland gibt es zudem Abschläge für gering Qualifizierte. Noch schlimmer als ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wären übrigens branchenbezogene Mindestlöhne: Wenn unklar ist, zu welcher Branche nicht-tarifgebundene Betriebe gehören, wären neue Kontrollinstanzen erforderlich.

Alg II macht Mindestlohn überflüssig
Mit dem Arbeitslosengeld II (Alg II) hat Deutschland bereits einen de-facto-Mindestlohn: Aus Alg II und ggf. ergänzendem Erwerbseinkommen ist die Existenzgrundlage jedes Erwerbsfähigen gesichert. Mindestlöhne würden zudem die im Alg-II-System angelegten Zumutbarkeitskriterien aushebeln, nach denen für Langzeitarbeitslose jede Beschäftigung zumutbar ist - auch bei Vergütung deutlich unter Tarif. Mit Mindestlohn wäre daher ein zentrales Element von Hartz IV nicht mehr viel wert!

Alg II ist bereits Kombilohnmodell
Für jeden Alg-II-Empfänger lohnt sich die Beschäftigungsaufnahme. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind im Oktober 2005 noch einmal ausgeweitet worden. Rund 800.000 Personen beziehen ein "Kombilohneinkommen" aus Alg II und ergänzender Erwerbstätigkeit. Neue Kombilohnmodelle mit stärkeren finanziellen Anreizen zur Beschäftigungsaufnahme verursachen höhere Kosten - Experten sprechen von jährlich 40.000 Euro pro zusätzlichem Job - und sind daher nicht empfehlenswert.

Fazit: Auf Mindestlöhne verzichten, bestehende Möglichkeiten nutzen!
Wer sich die Verbesserung der Beschäftigungschancen gering Qualifizierter auf die Fahne schreibt, muss auf Mindestlöhne verzichten. Gleichzeitig sollte stärker als bisher die Verantwortung jedes Alg-II-Empfängers betont werden, soviel wie möglich zum Lebensunterhalt selbst beizusteuern - auch durch die Annahme niedrig entlohnter Jobs. Und die Politik sollte alles daran setzen, die Lohnzusatzkosten in Deutschland zu senken. Davon würden dann alle - auch gering Qualifizierte - profitieren.

DOKUMENT-NR. 8351

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