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STANDORTPOLITIK
Arbeitgeber sind nach Paragraf 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Personen zu benennen, die unter anderem Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Als Brandschutzhelfer müssen diese, in Kenntnis des eigenen Gefährdungsrisikos, sofortige Notfallmaßnahmen wie Meldung, Alarmierung und effektive Brandbekämpfung durchführen. Die IHK Ulm bietet am 14. Mai 2012 eine Aus- und Fortbildungsveranstaltung für Brandschutzhelfer/-innen an.
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