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STANDORTPOLITIK

E-Government: Spürbarer Bürokratieabbau

Die zunehmende Bedeutung von E-Government ist unübersehbar: Portale wie www.service-bw.de, www.bund.de oder www.deutschland-online.de bieten eine reichhaltige Zusammenstellung bestehender Informations- und Kommunikationsangebote des E-Governments, die nahezu täglich ergänzt werden. E-Government kann einen zentralen Beitrag zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Verwaltungshandeln leisten.

Wertvolle Anwendungen sind beispielsweise das IDEV-Verfahren und das Verfahren eSTATISTIK.core zur Übermittlung statistischer Daten, Angebote der Finanzverwaltung, insbesondere ELSTER, VEMAGS, die elektronische Transportgenehmigung, oder das Verfahren „UZ” der IHK, das die elektronische Einreichung von Ursprungszeugnissen vorsieht und die Notwendigkeit eines Besuchs der IHK ersetzt. Diese Verfahren sind beispielhaft für erfolgreiche E-Government-Ansätze mit spürbaren Erleichterungen für Unternehmen. Vor allem die Nutzung von IDEV des Statistischen Landesamtes hat im letzten Jahr eine beachtliche Entwicklung genommen: Bei der monatlichen Produktionserhebung nutzen inzwischen bereits 57 Prozent aller Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Baden-Württemberg die Möglichkeit der online-Übermittlung ihrer Daten. Auch für andere statistische Berichtspflichten sind in der online-Übermittlung beachtliche Steigerungsraten zu verzeichnen. Die Statistikmeldung über das Internet erspart dabei sowohl den Auskunftspflichtigen Zeit und somit Geld als auch der Behörde aufwändige Nacherfassungen und Rückfragen.

Ab November 2010 wird in Deutschland der elektronische Personalausweis eingeführt. Dieser wird auch die Möglichkeit zur digitalen Signatur eröffnen. Spätestens dann müssen flächendeckend bedarfsorientierte E-Government-Angebote für Unternehmen zur Verfügung stehen, die einen entsprechenden Mehrwert bieten. Spürbarer Mehrwert macht sich erst dann bemerkbar, wenn tatsächlich Erleichterungen und Einsparungen für Bürger und Unternehmen eintreten – also erst in einem Stadium des E-Governments, in dem Antragsformulare u. a. nicht mehr ausgedruckt und per Post versendet werden müssen, sondern eine medienbruchfreie elektronische Übertragung erfolgen kann.

DOKUMENT-NR. 16999

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