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IHK Ulm & IHK Schwaben
Ulm, 24. Mai 2007
Nr. 67
Eine schnelle Abwicklung von Genehmigungsverfahren hat für Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Mit Start der grenzüberschreitenden „Initiative Bürokratieabbau“ der IHK Schwaben und der IHK Ulm im Oktober 2006 wurde deshalb mit den Landratsämtern Alb-Donau-Kreis, Biberach und Neu-Ulm sowie den Bürgermeisterämtern Neu-Ulm und Ulm eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung von Genehmigungsverfahren gegründet. Aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse haben die IHK Schwaben und die IHK Ulm jetzt in Kooperation mit Kommunalverwaltungen aus der Region die Führungsakademie Baden-Württemberg mit der Durchführung von Wertanalysen beauftragt.
Die Führungsakademie hat nun die Aufgabe, Rechtsvorschriften und Verwaltungsabläufe unter einem vergleichenden Ansatz zwischen Baden-Württemberg und Bayern systematisch auf Veränderungs- und Optimierungspotenziale hin zu untersuchen sowie Möglichkeiten für bessere Lösungen aufzuzeigen. Zunächst werden die baurechtlichen Verfahren unter die Lupe genommen, zu Beginn des nächsten Jahres dann die immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Ziel ist, gute Lösungen aufzugreifen sowie Vereinfachungen und Verbesserungen für Antragsteller und Verwaltungen zu erreichen.
Zwischen den beiden Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede in den Bauvorschriften und in der Abwicklung von Genehmigungsverfahren. Erste Erkenntnisse der IHKs haben gezeigt, dass ein Vergleich der Vorschriften und Vorgehensweisen ein Erfolg versprechender Ansatz für konkrete Verbesserungen in den beiden Bundesländern ist. So bestehen in Baden-Württemberg beispielsweise klare, aber großzügig bemessene Fristvorgaben für die Bearbeitung eines Bauantrages, während in der bayerischen Bauordnung eine „unverzügliche“ Bearbeitung „ohne vermeidbare Verzögerung“ vorgeschrieben ist. Weitere wichtige Unterschiede betreffen den Brandschutz, materiellrechtliche Bauvorgaben und einzelne Verfahrensarten.
Mit der anstehenden Novelle der Bayerischen Bauordnung zur Genehmigungsfreistellung wird zukünftig beispielsweise für viele gewerbliche Bauten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Genehmigung mehr erforderlich sein. „Ein Beispiel für die Möglichkeit, dass Regelungen und Vorgehensweisen des jeweils anderen Bundeslandes Vorbildcharakter haben und als bessere Lösung übernommen werden könnten“, so Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.
Eine schnelle, möglichst unkomplizierte Abwicklung von Bauvorhaben hat für Unternehmen eine zentrale Bedeutung. Wie erste Auswertungen der Standortumfrage der IHK Ulm zeigen, gibt es Verbesserungspotentiale bei der Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren. Das ist umso wichtiger für die kommunale Wirtschaftsförderung, da rd. 25 Prozent der befragten Unternehmen in der IHK-Region Ulm Expansionsabsichten haben.
Die Wertanalyse soll dazu beitragen, die Zufriedenheit zu steigern und Verbesserungen für Unternehmen und Verwaltungen zu erreichen. Teilnehmende Baubehörden sind die Landratsämter Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis und Biberach sowie die Städte Ulm und Neu-Ulm. Im September sollen die Empfehlungen des baurechtlichen Wertgutachtens vorliegen und zu konkreten Maßnahmen und zu Änderungsvorschlägen an die Landesregierung führen.