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Formulare zur neuen Landesbauordnung (Link: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/171448)
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26. Februar 2010
Viele Bauherren bekommen jetzt schneller eine Baugenehmigung.
Seit 1. März ist in Baden-Württemberg eine neue Landesbauordnung in
Kraft. Die Eckpunkte sind ein neues, vereinfachtes
Genehmigungsverfahren sowie deutlich straffere
Bearbeitungsfristen.
„Die IHK Ulm hat mit ihrer Initiative gegen Bürokratie und einer
Wertanalyse mit der Führungsakademie Baden-Württemberg maßgeblich
zu den Verfahrensbeschleunigungen beigetragen. Nun liegt es an den
Architekten und Bauherren, das neue Verfahren auch zu nutzen”,
kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die neuen
Regelungen.
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Kern des
neuen Baurechts ist die Einführung eines vereinfachten
Genehmigungsverfahrens für Gebäude bis zu sieben Meter Höhe. Für
dieses Genehmigungsverfahren gilt verbindlich eine schnellere
Bearbeitungszeit in der Baurechtsbehörde von nur noch einem Monat
nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen.
Für gewerbliche Bauten, etwa Hallen bis sieben Meter Höhe,
reduziert sich damit die Bearbeitungszeit von bislang zwei auf
einen Monat.
Das neue Verfahren geht einher mit einer eingeschränkten
Prüfpflicht für die Baubehörden sowie niedrigeren Gebühren.
Verkürzte Anhörungsfristen
Darüber hinaus
wird die Frist für Stellungnahmen der Behörden im
Baugenehmigungsverfahren von zwei auf einen Monat verkürzt.
Behörden werden damit angehalten, untereinander schneller zu
kommunizieren. Ferner kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen
einer Gemeinde zukünftig durch die Baugenehmigungsbehörde ersetzt
werden. In der Praxis werden sich diese beiden Neuerungen positiv
auswirken und zu einer internen Beschleunigung der Verfahren
führen.
Die Bauherren können im neuen vereinfachten Verfahren insgesamt von
einer maximalen Bearbeitungsdauer von zwei Monaten und zehn Tagen
ausgehen: Zehn Tage Eingangsprüfung plus einen Monat Anhörungsfrist
plus einen Monat Bearbeitungszeit in der Baurechtsbehörde – immer
unterstellt es liegen alle erforderlichen Unterlagen und
Stellungnahmen vor.
Eine Reihe von Baurechtsbehörden der IHK-Region Ulm haben sich in
einer Vereinbarung mit der IHK dazu bereit erklärt, nicht nur die
Bauvorhaben, die unter das vereinfachte Verfahren fallen, unter
diesen neuen Fristvorgaben zu bearbeiten, sondern generell alle
Genehmigungsverfahren. „Damit besteht für die Unternehmen der
IHK-Region eine günstige Situation, um schnell und unkompliziert
Baurecht zu erhalten. Ein wichtiger Standortfaktor für unsere
Unternehmen wird damit erfüllt”, betont Sälzle.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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