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STANDORTPOLITIK

Schnellere Baugenehmigungen sind möglich

Vergleich zwischen Bayern und Baden-Württemberg

Behörden der grenzüberschreitenden Region vereinbaren Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauverfahren

IHK Ulm / IHK Schwaben

Ulm, 17. Oktober 2007

Zukünftig werden Entscheidungen über Bauvorhaben im Regelfall einen Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen sowie aller für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen getroffen. Das ist zentraler Inhalt einer Vereinbarung, die die Verwaltungschefs und die Spitzen der IHK bei dem Pressegespräch „Optimierung von Baugenehmigungsverfahren“ im Haus der Wirtschaft unterzeichnet haben. Sie verpflichteten sich, die Ergebnisse einer Wertanalyse über Baugenehmigungsverfahren in dieser Region bereits modellhaft umzusetzen und fordern die Landesbauordnungen Bayerns und Baden-Württembergs entsprechend zu ändern. Beteiligte Behörden sind die Landratsämter Alb-Donau-Kreis, Biberach und Neu-Ulm sowie die Städte Neu-Ulm und Ulm.

Die IHK Ulm und die IHK Schwaben hatten im Rahmen ihrer Initiative gegen Bürokratie die Behördenchefs dafür gewonnen, die Führungsakademie Baden-Württemberg mit einer Wertanalyse zu Baugenehmigungsverfahren zu beauftragen. Die Ergebnisse zeigen viele Möglichkeiten für Verbesserungen: vor allem einfachere Verfahren mit straffen Fristen, Beschleunigungsmaßnahmen und eine Entschlackung des materiellen Baurechts.

Unter der Leitung der Führungsakademie Baden-Württemberg wurden Rechtsvorschriften und Verwaltungsabläufe systematisch auf Möglichkeiten für bessere Lösungen untersucht. Die Ergebnisse bieten viele Ansatzpunkte. Sie umfassen sowohl Maßnahmen zu den Verfahrensabläufen in den Behörden als auch Änderungsvorschläge für die Landesbauordnungen der beiden Bundesländer, die zur Zeit überarbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt drei verschiedene Prüfverfahren für Baugenehmigungen, neben einem regulären Genehmigungsverfahren für größere Bauvorhaben, sog. Sonderbauten, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit einem reduzierten Prüfumfang und einfachen Nachweispflichten für Bauherren, sowie ein Anzeigeverfahren für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Auch gewerbliche Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans könnten damit bis zu einer bestimmten Größenordnung in einem unbürokratischen Anzeigeverfahren möglich werden.

Die Verfahren sollten mit straffen gesetzlichen Bearbeitungsfristen versehen werden, die in Bayern eingeführt und in Baden-Württemberg verkürzt werden sollten.

Die Studie sagt auch klar aus, dass in beiden Bundesländern die baurechtlichen Bestimmungen beispielsweise zu Aufenthaltsräumen, Toiletten und Abstandsflächen einer dringenden Entschlackung und Vereinheitlichung bedürfen. Als ersten Schritt einer Vereinheitlichung wird vorgeschlagen, die verfahrensfreien Vorhaben für Baden-Württemberg und Bayern einheitlich zu regeln. So sind beispielsweise derzeit in Baden-Württemberg Werbeanlagen im Innenbereich nur bis 0,5 m² Ansichtsfläche verfahrensfrei, in Bayern hingegen bis zu einer Größe von 1 m².

Insgesamt umfasst die Ergebnisstudie der Wertanalyse elf konkrete Vorschläge für Rechtsänderungen in den Landesbauordnungen Baden-Württembergs und Bayerns. Diese werden nun zur Umsetzung den zuständigen Landesministerien übermittelt. In Baden-Württemberg sollen die Ergebnisse in die anstehende Novelle der Landesbauordnung einfließen.

Ziel der Initiative der beiden IHKs war, die jeweils günstigeren Regelungen in den beiden Landesbauordnungen hinsichtlich einer schnellen und praxisgerechten Abwicklung von Bauverfahren zu analysieren und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Dies wurde durch die Wertanalyse der Führungsakademie Baden-Württemberg erreicht.



Von links: Oberbürgermeister Stadt Neu-Ulm, Gerold Noerenberg; Generalsekretär der Führungsakademie Baden-Württemberg, Thomas Berg; Oberbürgermeister Stadt Ulm, Ivo Gönner; Hauptgeschäftsführer IHK Ulm, Otto Sälzle; Landratsamt Alb-Donau Kreis, Landrat Heinz Seiffert; Präsident IHK Ulm, Dr. Peter Kulitz; Landratsamt Neu-Ulm, Landrat Erich-Josef Geßner; Landratsamt Biberach, Landrat Dr. Heiko Schmid; unterschreiben die Vereinbarung zur Umsetzung der Ergebnisse der Wertanalyse "Baugenehmigungsverfahren".

DOKUMENT-NR. 17032

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