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STANDORTPOLITIK

Grenzüberschreitende Initiative gegen Bürokratie

Bürokratie hemmt Wachstum und Beschäftigung, vor allem in einer Grenzregion zweier Bundesländer

25. September 2006

Nr. 127

Die IHK Ulm und die IHK Schwaben haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung in der Region voranzutreiben. Zum einen sollen bessere Behördenleistungen für die Unternehmen in der Region erreicht werden, zum anderen Änderungsvorschläge vor allem für Landesgesetze und -vorschriften entstehen, um bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abzubauen.

Die beiden IHKs wollen deshalb versuchen - in erster Linie durch Vergleiche zwischen den beiden Bundesländern beziehungsweise den Städten Ulm und Neu-Ulm - Erkenntnisse über bessere Regelungen und Lösungen als die jeweils vorhandenen zu gewinnen. Hierzu wird seitens der Kammern eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Verwaltung und Wirtschaft aus den beiden Bundesländern gebildet. Diese soll Anregungen und Vorschläge erarbeiten und die Umsetzung von Maßnahmen begleiten.

Die Städte Ulm und Neu-Ulm sowie der Landkreis Neu-Ulm und der Alb-Donau-Kreis haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert. Die bundesweit modellhafte grenzüberschreitende Vorgehensweise ist schon über die Landesgrenzen hinaus auf große Resonanz gestoßen.

Gesetzgebung und Rechtsetzung
Alle Ebenen der Rechtsetzung von der Europäischen Union bis auf die kommunale Ebene sind aufgefordert, überzogene Regulierungen und bürokratische Verfahrensweisen abzubauen und zu vermeiden.

Auf Bundesebene wurden vor der Sommerpause mit dem 1. Mittelstandsentlastungsgesetz eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt, weitere sind bereits angekündigt. Auch auf Landesebene wurden eine Reihe von Initiativen aufgegriffen, so dass nun auch die kommunale Ebene in Sachen Bürokratieabbau gefragt ist. Mit der grenzüberschreitenden Initiative gegen Bürokratie wollen die beiden IHKs ihren Beitrag dazu leisten, und zwar auf allen Ebenen.

Nachhaltiger Bürokratieabbau bedeutet aber auch, keine neuen bürokratischen Lasten einzuführen. Deshalb fordern die beiden IHKs, dass keine neuen Regelungen beschlossen werden, die zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen oder die Komplexität bestehender Regelungen erhöhen. Die Sicherstellung guter Rechtssetzung ist eine Daueraufgabe und muss als strategisches Ziel beharrlich verfolgt werden.

Durchschnittliche Bürokratiekosten pro Beschäftigtem in 2003:

Behördenleistungen
Gute Behördendienstleistungen und effiziente Verwaltungsabläufe sind wesentliche Standort- und Wettbewerbsfaktoren. Erfolgreiche Standortpolitik heißt deshalb auch, das Thema Bürokratieabbau offensiv anzugehen. In den Behörden muss das Bewusstsein über die Notwendigkeit von Bürokratieabbau und optimierten Verwaltungsleistungen geschärft werden. Dazu gehören vor allem Vereinfachungen beispielsweise im Baurecht oder in anderen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sowie einfachere Verfahrensgestaltungen unter Einbeziehung von E-Governmentlösungen. eGovernment ist ein zentrales Instrument zur Modernisierung und Optimierung von Verwaltungsleistungen. Maßnahmen müssen auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet sein.

Erfolgreiche Ansätze von Verwaltungen aus anderen Regionen, die beispielsweise ihr Genehmigungsmanagement neu ausgerichtet oder Servicegarantien eingeführt haben, werden im Standortwettbewerb als vorbildlich angesehen. Die IHKs sehen gute Chancen für eine Umsetzung von Verbesserungen auch in unserer Region, denn schließlich liegt eine Optimierung der Behördenleistungen nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern auch im Interesse der Verwaltungen selbst.

Ziel ist, dass Behördenabläufe Unternehmen in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten so wenig wie möglich behindern, sondern diese in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen möglichst unterstützen sollen. Derzeit erfordern bürokratische Vorschriften und aufwändige Verfahren oftmals einen hohen personellen und finanziellen Aufwand in den Unternehmen. Sie hemmen dadurch die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Hiervon sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die sich zur Bewältigung der Bürokratielasten keine zusätzlichen Ressourcen leisten können.

Zahlen und Fakten
Bundesweit besteht großes Potenzial für Bürokratieabbau: Insgesamt sind derzeit ca. 5.000 Gesetze und Verordnungen mit rund 88.000 Einzelvorschriften von den Unternehmen zu beachten. Hinzu kommt Landesrecht und kommunales Recht.

Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft werden derzeit bundesweit jährlich auf ca. 46 Mrd. Euro geschätzt. Davon tragen die kleinen und mittelständischen Unternehmen etwa 84%. (Bsp.: Als Kosten für eine Meldung eines Betriebsunfalls wurden 14,25 Euro ermittelt; bei 1 Mio. Meldungen jährlich ergibt dies 14,250 Mio. volkswirtschaftliche Kosten). Für die Gründung eines Unternehmens benötigt man laut einer Studie der Weltbank in Deutschland durchschnittlich 45 Tage, bis alle bürokratischen Hürden überwunden sind (in den USA 4, in Schweden 16, Österreich 29, Schweiz 20 Tage). Insgesamt sind 9 verschiedene Stellen anzulaufen (in Schweden 3, USA 5, Schweiz 6, Italien 9).

DOKUMENT-NR. 17035

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