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STANDORTPOLITIK

Vereinfachte Baugenehmigung: LBO-Novelle greift Forderungen der IHK Ulm auf

Ulm, 7. Oktober 2008

Nr. 149

Die heute vorgestellte Novelle der Landesbauordnung Baden-Württembergs greift in wichtigen Punkten Vorschläge der IHK Ulm auf, die im Rahmen einer Wertanalyse der Führungsakademie Baden-Württemberg zu schnelleren und einfacheren Baugenehmigungsverfahren erarbeitet wurden.

Insbesondere die geplante Einführung kürzerer Bearbeitungsfristen und die Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens sind zentrale Punkte, für die sich die IHK Ulm nachdrücklich ausgesprochen hat. Unverkennbar sind in der Novelle bewährte Regelungen aus der bayerischen Bauordnung übernommen.

„Es ist sehr erfreulich”, so der IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle, „dass Vorschläge unserer Initiative aufgenommen worden sind. Damit zahlt sich die Vorgehensweise aus, bayerische und württembergische Verfahren zu vergleichen und gute Lösungen zu übernehmen. Unsere Initiative gegen Bürokratie und die durchgeführte Wertanalyse tragen damit Früchte.”

Ende letzten Jahres hatten bayerische und baden-württembergische Baugenehmigungsbehörden der Region Ulm/Neu-Ulm im gegenseitigen Austausch Optimierungen für Baugenehmigungsverfahren ausgearbeitet. Dies erfolgte in der Moderation einer Wertanalyse durch die Führungsakademie Baden-Württemberg. Die beteiligten Behörden hatten sich bereits dazu verpflichtet, Baugesuche schneller, nämlich generell binnen eines Monats, bearbeiten zu wollen und damit in der Hälfte der bisherigen gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

Im aktuellen Gesetzentwurf wurde eine Reihe von Vorschlägen aufgegriffen, die mit Baugenehmigungsbehörden aus Bayern und Baden-Württemberg, der Landratsämter Alb-Donau, Biberach, Neu-Ulm sowie der Städte Ulm und Neu-Ulm, erarbeitet worden sind und seitens der IHK Ulm als Forderungen an die Landesregierung herangetragen wurden.

DOKUMENT-NR. 15535

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