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STANDORTPOLITIK

EU-DienstleistungsRL

Gewerbeamt, Tiefbauamt, Finanzamt, Bauamt und noch mehr – bis zu elf Ämter muss beispielsweise ein Restaurantgründer aufsuchen, bevor er seinen Betrieb aufnehmen kann. Damit soll bald Schluss sein: Ab Januar 2010 müssen die EU-Mitgliedstaaten laut Dienstleistungsrichtlinie sogenannte Einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet haben. Hier können Unternehmen alle Formalitäten erledigen, die auf ein Unternehmen zukommen.

  • Das EA-Prinzip: Alles aus einer Hand! Von der Gründung bis zur Nachfolge – der EA soll Unternehmen in allen Phasen als neutraler Verfahrenspartner helfen. Dabei managt der EA die Abläufe mit den Behörden „hinter dem Vorhang” und informiert verbindlich die Unternehmen über den Verfahrensstand – auch online. Damit eröffnet der EA die Chance, sämtliche Verwaltungsprozesse in Deutschland effizient und kundenorientiert zu gestalten.
  • IHKs sind bereit, – Die IHKs erfüllen bereits zentrale EA-Anforderungen: Sie sind erste Ansprechpartner von Unternehmen (z. B. über 300.000 Gründerkontakte jährlich). Sie verfügen als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft über eine umfassende Kompetenz zur Information und Beratung von Unternehmen sowie über Netzwerkerfahrung mit Wirtschafts- und Verwaltungsinstitutionen. Sie haben Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Unternehmen über die Auslandshandelskammern. Sie sind bundesweit präsent und elektronisch vernetzt. Auch in Kooperation mit Partnern wollen die IHKs als EA Unternehmen von Bürokratie entlasten. Die Ergebnisse einer Umfrage der IHK Ulm zur Akzeptanz in der Wirtschaft sind vielversprechend: 63 Prozent der Unternehmen wollen demnach den EA nutzen und 76 Prozent dieser Unternehmen würden es begrüßen, wenn die IHK die Funktion eines EA wahrnehmen würde. Ein klares Votum für den EA und die IHK. Nun ist der Landesgesetzgeber am Zug.

Erfolgsmodell EA – das muss geschehen:

  • IHKs als EA benennen! Statt Parallelstrukturen aufzubauen, sollten die Länder, allen voran Baden-Würtemberg, die wirtschaftsnahen IHK-Netzwerke nutzen – auch in Kooperation mit anderen Kammerorganisationen oder gegebenenfalls kommunalen Stellen und die IHKs als EA benennen. Wenn die „Herkulesaufgabe EA” im Sinne eines spürbaren Bürokratieabbaus bewältigt werden soll, muss bis Weihnachten entschieden sein, wer EA wird.
  • Keine Ausnahmen! Die Dienstleistungsrichtlinie sieht mehrere Ausnahmen vor, z. B. Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen oder auch Gesundheitsservices. Ob Inländer oder Ausländer, Spediteur oder Händler - alle Unternehmen müssen den EA nutzen dürfen. Der EA muss alle mit einer gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Formalitäten erledigen können.
  • Jetzt Entscheidungen treffen und die Chance zum Bürokratieabbau nutzen!

DOKUMENT-NR. 15873

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • IHK-NETZWERK