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Verfahrensliste für Einheitliche Ansprechpartner
(PDF, 59 KB) (Dokument-Nr.: 18865)
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Die IHK Ulm bereitet sich derzeit intensiv auf die neue
hoheitliche Aufgabe als "Einheitlicher Ansprechpartner" vor: Als
Verfahrenslotse, der Dienstleistungserbringer bei der Abwicklung
von Formalitäten unterstützen soll. Der Entwurf des entsprechenden
Gesetzes in Baden-Württemberg sieht über 100 Verfahren vor, die vom
Einheitlichen Ansprechpartner zu betreuen sind, vgl. Anlage. Die 30
dienstleistungsrelevanten Kammern (IHKs, HWKs, Kammern der Freien
Berufe) werden diese Aufgabe verbindlich als Einheitlicher
Ansprechpartner übernehmen.
Die 35 Landkreise und 9 Stadtkreise Baden-Württembergs können die
Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners auf freiwilliger Basis
zusätzlich wahrnehmen.
Unseren Informationen nach planen einige Stadt- und Landkreise im
Land, die Option für die Funktion des Einheitlichen
Ansprechpartners zu ziehen. Deshalb hier der Hinweis, dass aus
Sicht der IHK und vom jetzigen Zeitpunkt aus gesehen für unsere
Region der Einheitliche Ansprechpartner bei den Kammern ausreichend
erscheint. Wenn in der Region Ulm neben der IHK und der
Handwerkskammer auch die drei Stadt-/Landkreise Einheitlicher
Ansprechpartner werden, hätten wir fünf Einheitliche
Ansprechpartner in unserer Region. Unnötige Doppelzuständigkeiten
und Überbürokratisierung wären die Folgen, noch dazu in Zeiten
(drohender) knapper öffentlicher Kassen.
Die IHK Ulm wird ab Januar nächsten Jahres
Dienstleistungsunternehmen bei der Abwicklung von Formalien nach
Maßgabe der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterstützen und in
bewährter Weise Existenzgründer zu ihrem unternehmerischen Erfolg
beraten.
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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