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Ergebnisse der Wertanalyse (Kurzpräsentation)
(PDF, 232 KB) (Dokument-Nr.: 15567) -
Ergebnisse der Wertanalyse (Gesamtbericht)
(PDF, 732 KB) (Dokument-Nr.: 15568)
STANDORTPOLITIK
Immissionsschutz: 100 Möglichkeiten für Verfahrensverbesserungen
Ulm, 8. Oktober 2008
Nr. 136
IHK Ulm / IHK Schwaben
Auf acht Handlungsfeldern sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren weiter optimiert werden. Das ist das Ergebnis einer von den IHKs Ulm und Schwaben initiierten Wertanalyse mit bayerischen und baden-württembergischen Genehmigungsbehörden.
Die IHKs sind zusammen mit den beteiligten Landratsämtern, der Stadt Ulm und dem Regierungspräsidium Tübingen darin einig, den Austausch der Behörden über die Landesgrenze hinweg zu forcieren und gute Lösungen aus dem jeweils anderen Bundesland zu übernehmen. „Denn wirtschaftsstarke Regionen benötigen auch leistungsstarke Verwaltungen”, so IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle.
Als Ergebnis der von der Führungsakademie Baden-Württemberg durchgeführten Wertanalyse liegt nun eine Zusammenstellung von Anforderungen aus der Praxis vor, die – wenn man sie erfüllt– ein zügiges, rechtssicheres und qualitativ hochwertiges Genehmigungsverfahren gewährleisten. „Stellschrauben” sind die Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die internen Abläufe in den Behörden, die Beratung der Unternehmen und die Vorbereitung der Antragstellung.
In insgesamt acht Handlungsfeldern sind mögliche Maßnahmen aufgeführt, wie
- das Verfahrensmanagement bei den Unternehmen zu verbessern, eventuell auch mit Hilfe spezialisierter Ingenieurbüros,
- den Informationsaustausch zwischen den Behörden zu verbessern,
- einen strukturierten Wissenstransfer innerhalb und zwischen den Behörden zu gewährleisten,
- moderne Informations- und Kommunikationstechnik effizient einzusetzen, wie beispielsweise eine einheitliche elektronische Ablage zu führen,
- die anzuhörenden Behörden gezielt und zeitoptimiert einzubinden oder
- Zuständigkeiten kundenorientiert auszurichten.
Unternehmen sollen sich an einen festen Ansprechpartner wenden können – sofern dies nicht bereits gewährleistet ist.
Die an der Studie beteiligten Behörden, die Landratsämter Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und die Stadt Ulm wollen nun anhand der Ergebnisse ihre Genehmigungsverfahren kritisch prüfen und gegebenenfalls verbessern. Sie streben an, aus den Erkenntnissen weitere Verbesserungen zur internen Abwicklung von Genehmigungsverfahren abzuleiten.
Wie die Praxis zeigt, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Unternehmen mit der zuständigen Genehmigungsbehörde einem unkomplizierten und schnellen Verfahrensablauf förderlich. Die Unternehmen sollten bereits in einer möglichst frühen Planungsphase den Kontakt zu den Genehmigungsbehörden suchen. Die IHKs werden die Unternehmen darüber informieren und für ein entsprechendes Vorgehen werben. „Die Unternehmen haben eine Bringschuld”, stellt Hauptgeschäftsführer Sälzle fest.
Aus Sicht der IHKs sind ferner über den Gesetzgeber möglichst einheitliche Gebührensätze anzustreben. Derzeit bestehen für identische Genehmigungsvorhaben große Gebührenunterschiede als Folge unterschiedlicher landesrechtlicher Vorgaben. Diese sollten angeglichen werden.
Bereits im letzten Jahr fand mit Baugenehmigungsbehörden ein grenzüberschreitender Austausch statt. Dieser mündete in einer gemeinsamen Vereinbarung, über Bauanträge innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen entscheiden zu wollen, sowie einer Initiative zur Änderung der baden-württembergischen Landesbauordnung.
