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Die Bundesregierung hat jüngst ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau mit einem Entlastungsvolumen von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr beschlossen. Damit soll das 2006 formulierte Ziel erreicht werden, die Belastungen der Unternehmen um insgesamt 12,5 Milliarden Euro und damit um 25 Prozent zu senken. Die IHK-Organisation hat das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ von Beginn an unterstützt: Unternehmen haben bei der erforderlichen Messung von Bürokratie mitgewirkt, der DIHK hat weit über 100 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht.
12,5 Mrd. Euro weniger Bürokratiebelastung durch Informationspflichten
2006 belasteten 9.200 Informationspflichten die Betriebe mit 50 Milliarden Euro jährlich. Seitdem wurden rund 450 Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Viele davon hatte die IHK-Organisation gefordert. Die größten Vereinfachungen ergeben sich aus dem Einsatz von IT, zum Beispiel bei den steuerrechtlich ermöglichten elektronischen Rechnungen, oder durch die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen Unternehmen zum Beispiel zur Bilanzierung oder zur Stichtagsinventur verpflichtet sind.
| Die 5 größten Entlastungen
| Gesetz | in Kraft seit | Entlastung pro Jahr in Mio. Euro |
1 | Umsatzsteuerrechtliche Gleichstellung von elektronischen Rechnungen und Papierform | § 14 | 01.07.2011 | 4100 |
2 | Keine Bilanzierungspflicht für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute <500.000 Euro Umsatz und <50.000 Gewinn | §§ 242 ff HGB | 29.05.2009
| 1250
|
3 | Keine Stichtagsinventurpflicht für Einzelkaufleute <500.000 Euro Umsatz und <50.000 Gewinn | § 240 HGB | 29.05.2009
| 1000
|
4 | Beitragsnachweise zur Sozialversicherung – Umstellung von Papier- auf Onlineverfahren | § 28 SGB 4 | 01.01.2006
| 450 |
5 | Ausstellung von Rechnungen – Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 150 Euro (alt 100 Euro) | § 14.II UStG | 01.01.2007
| 340
|
Der größte Brocken bei den zuletzt beschlossenen Maßnahmen ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege von zehn auf fünf Jahre mit mehr als 600 Millionen Euro Einsparung pro Jahr. Das geplante E-Government-Gesetz sieht Entlastungen von 350 Millionen Euro im elektronischen Schriftverkehr oder bei Meldungen in der sozialen Sicherung vor. Hier hatte die Bundesregierung beim letzten Anlauf im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises ELENA noch eine Bauchlandung hingelegt. Insofern bleibt abzuwarten, ob die geplanten Entlastungen bei der gesetzlichen Umsetzung auch tatsächlich realisiert werden.
Mehr Bürokratieabbau notwendig – gerade beim Erfüllungsaufwand!
Den neuerlichen Beschlüssen zum Bürokratieabbau bei den Informationspflichten steht das parlamentarische Verfahren noch bevor. Auch der Bundesrat wird einbezogen werden. Konflikte sind vorprogrammiert. Bleibt die Hoffnung, dass die Umsetzung nicht unnötig verzögert wird, damit die Vereinfachungen auch zügig bei den Unternehmen ankommen. Zudem muss ein erneuter Bürokratieaufbau bei den Informationspflichten verhindert werden.
Die Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften verursacht auch neben den Informationspflichten erheblichen bürokratischen Aufwand. Dieser wurde bislang nicht berücksichtigt. Zum Beispiel entstehen allein durch das Berechnen und Abführen von Lohn- und Umsatzsteuer sowie der Sozialabgaben bei den Betrieben Verwaltungs- und Personalkosten von rund 15 Milliarden Euro pro Jahr. Daher fordert der DIHK, den gesamten Erfüllungsaufwand der Unternehmen in besonders belastenden Regelungsbereichen wie dem Arbeits-, Steuer- und Umweltrecht zu messen und bis zu einem verbindlichen Stichtag um 25 Prozent zu reduzieren.
Dr. Tobias Thomas, DIHK Berlin