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27. DEZEMBER 2011

Umweltzone – jetzt wird’s ernst!

IHK Ulm kritisiert weitere Verschärfung der Regelungen

Noch bis Ende des Jahres gilt: Alle Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette dürfen die Ulmer Umweltzone befahren. Ab 1. Januar 2012 wird das Einfahrtsverbot verschärft und die Kraftfahrzeuge mit roter Plakette ausgesperrt. Und das, obwohl noch immer keine signifikante Verbesserung der Luftsituation durch Umweltzonen nachgewiesen wurde.

Denn trotz Umweltzone war in der Karlstraße bis zum 30. November 2011 mit 37 Tagen die zulässige Zahl an Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub (35 Tage) bereits überschritten. Zudem stiegen seit 2008 auch die Jahresmittelwerte wieder an. „Selbst die Fuhrparkerneuerung der Unternehmen und die große Zahl von Neuwagenanschaffungen in Folge der Abwrackprämie durch private Pkw-Besitzer in den letzten drei Jahren hatte keinen Einfluss. Denn entscheidend ist die Wetterlage, wie das Frauenhofer Institut nachgewiesen hat“, so Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Hinzu kommt, dass die erhöhten Werte nur in den Straßenschluchten an den Spotmessstellen gemessen werden, die nicht repräsentativ seien.

Dennoch: eine weitere Verschärfung der Umweltzonenregelung mit einem Einfahrtverbot für Kfz mit gelber Plakette ab dem Jahr 2013 scheint fast sicher. „Die IHK Ulm lehnt jedoch jede weitere Verschärfung ab. Für viele Kfz-Besitzer, darunter viele kleine Händler und Lieferanten, könnte dies im Einzelfall eine erhebliche Belastung darstellen“, sagt Sälzle weiter. Die IHK Ulm begrüßt daher die Haltung der Stadt Ulm, wenigstens die Einführung der nächsten Fahrverbotsstufe mit Aussperrung der gelben Plaketten auszusetzen. An das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen appelliert die IHK, die Entscheidungen vor Ort zu respektieren. 

Nicht nachvollziehbar ist auch die unterschiedliche Handhabung im gemeinsamen Wirtschaftsraum Ulm und Neu-Ulm. Trotz der aneinandergrenzenden Umweltzonen müssen zwei Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Hinzu kommt: in Neu-Ulm muss zu recht vor einer weiteren Verschärfung der Regelungen erst noch die Wirkung der bisherigen Maßnahmen durch ein Wirkungsgutachten nachgewiesen werden. Die Ergebnisse und die notwendige Verhältnismäßigkeitsprüfung hierzu stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis 1. Januar 2012 wird daher die Aussperrung von Kfz mit roter Plakette in Neu-Ulm nicht erfolgen. „Dies bedeutet, dass der Halter eines Kfz mit roter Plakette ab 2012 auf der Herd- oder Gänstorbrücke wenden muss, um in Ulm kein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zu kassieren. Denn was in Bayern erlaubt ist, ist in Baden-Württemberg verboten“, so Sälzle. Das ganze erinnere an Schilda, genauso wie die Förderung der Nachrüstung.

Ab 2012 fördert die Bundesregierung wieder den Filtereinbau mit 330 Euro für Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 t). Dadurch kann ein Kfz die notwendige Plakette zum Befahren einer Umweltzone erhalten. Dies ergibt jedoch die absurde Situation: Wer noch vor Jahreswechsel sein Kfz nachrüstet, um ab Januar in die verschärfte Ulmer Umweltzone fahren zu können, erhält diesen Zuschuss nicht. Wer dann aber bis Januar wartet und nach Ulm fährt, kann als Plakettensünder mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. „Hier besteht eine Ge-rechtigkeitslücke. Die Nachrüstung muss bei allen betroffenen Kfz-Haltern gefördert werden. Auf jeden Fall sollte in den ersten zwei Monaten 2012 die Möglichkeit zur Nachrüstung bestehen, ohne, dass es zu Sanktionen durch die Stadt kommt.“ so Sälzle abschließend.

Information:
IHK Ulm, Simon Pflüger, Tel. 0731 / 173-230,
pflueger@ulm.ihk.de 

DOKUMENT-NR. 103471

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