Unternehmen der IHK-Region erfindungsreich
Patentanalyse der IHK Ulm ergibt positives Bild
Ulm, 3. Februar 2010
Nr. 15
Die Region Ulm ist eine Region der Erfinder, so das Ergebnis einer Patentanalyse über die letzten zehn Jahre, die die IHK Ulm jetzt erstellt hat. Danach war 1999 das Spitzenjahr für Patentanmeldungen. Nach dem deutlichen Einbruch der Anmeldezahlen bis zum Tiefstwert in 2002 wurde dieses Niveau trotz steigender Tendenz noch nicht wieder erreicht. Aber es deuten viele Anzeichen darauf hin, dass die Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wieder steigen.
„Die Patentfähigkeit von Unternehmen gilt immer noch als ein wesentlicher Indikator für die Zukunftsfähigkeit eines Standorts“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. Die IHK Ulm hat deshalb den Erfindungsreichtum der Unternehmen in der Region untersucht. Mit erstaunlichen Ergebnissen: Kleine und mittlere Unternehmen melden etwa zwei Drittel aller Gebrauchsmuster oder Patente an. Im 10-Jahres-Betrachtungszeitraum kommen im Durchschnitt pro Jahr 169 Anmeldungen aus dem Landkreis Biberach, 139 aus der Stadt Ulm und 96 aus dem Alb-Donau-Kreis.
Insgesamt haben die Unternehmen in der IHK-Region im Jahr 2007 allein für die unternehmensinterne Forschung und Entwicklung in einer Höhe von 670 Millionen Euro ausgegeben. Nur zum Vergleich: Dies entspricht einem Anteil von 3,6 Prozent am Bruttoinlandsprodukt der Region. Allerdings sind seit 1997 die Investitionen in Forschung und Entwicklung im Stadtkreis Ulm leicht rückläufig (13,98 Prozent), im Alb-Donau-Kreis auf niedrigem Niveau stark steigend (223,70 Prozent) und im Landkreis Biberach stark steigend (139,9 Prozent).
Viele Anzeichen sprechen dafür, dass die Anmeldungen steigen werden, so die Analyse der IHK Ulm. Insbesondere durch die intensive Beratungstätigkeit der IHK zum Thema gewerbliche Schutzrechte wisse die IHK von vielen aktuellen Verfahren. „Erkennbar ist auch, dass sich die Unternehmen in Krisenzeiten wieder verstärkt um Entwicklungen und deren Schutz kümmern“, berichtet Nikolaus Hertle, Innovationsberater der IHK Ulm. Die hohe Zahl der Förderanträge, die im Rahmen des „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) gestellt würden, sei ein weiteres deutliches Signal für eine erhöhte Patentanmeldetätigkeit.
„Wir werden deshalb unser Beratungsangebot weiter ausbauen. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht ein hoher Bedarf an Information und Unterstützung“, so Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Die IHK werde weiter mit Patentsprechtagen vor Ort gehen. Für eine Aufschlussberatung, erste Recherchen und Begleitung auf dem Patentantragsweg stehe die IHK Ulm allen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite. In Kooperation mit Patentanwälten vor Ort bietet die IHK Ulm zudem seit Jahren monatlich Erfindersprechtage und Beratung für Unternehmen an.
Worin besteht der Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster?
Patent und Gebrauchsmuster sind beides Schutzrechte für technische Erfindungen. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Schutzrechten besteht darin, dass eine zum Patent angemeldete Erfindung inhaltlich und formal geprüft wird, eine zum Gebrauchsmuster angemeldete Erfindung jedoch nur formal, also u. a. nicht darauf, ob die angemeldete Erfindung neu ist.
Wesentliche Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster im Überblick
| Patent | Gebrauchsmuster | |
| Prüfung durch das Patentamt | Inhaltliche und formale Prüfung | Keine inhaltliche Prüfung |
| Maximale Laufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre |
| Schutzgegenstände |
Technische
Gegenstände
Erzeugnisse |
Technische
Gegenstände Erzeugnisse |
| Schutzausschlüsse |
Pflanzensorten Tierarten |
Verfahren Pflanzensorten Tierarten |
| Schutzvoraussetzungen |
Neuheit, Erfinderische Tätigkeit, Gewerbliche Anwendbarkeit |
Neuheit, Erfinderischer Schritt, Gewerbliche Anwendbarkeit |
| Schonfrist für die Voraussetzung der Neuheit | keine | 6 Monate |
| Dauer bis zur Eintragung bzw. Erteilung |
18 Monate - 2 Jahre |
ca. 2 bis 4 Monate |
