. .
Illustration

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Neue Landesbauordnung zum 1. März 2010 - Schneller zur Baugenehmigung

Ulm, 26. Februar 2010

Nr. 31

Viele Bauherren bekommen jetzt schneller eine Baugenehmigung. Am 1. März tritt in Baden-Württemberg eine neue Landesbauordnung in Kraft. Die Eckpunkte sind ein neues, vereinfachtes Genehmigungsverfahren sowie deutlich straffere Bearbeitungsfristen.

„Die IHK Ulm hat mit ihrer Initiative gegen Bürokratie und einer Wertanalyse mit der Führungsakademie Baden-Württemberg maßgeblich zu den Verfahrensbeschleunigungen beigetragen. Nun liegt es an den Architekten und Bauherren, das neue Verfahren auch zu nutzen”, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die neuen Regelungen.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Kern des neuen Baurechts ist die Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens für Gebäude bis zu sieben Meter Höhe. Für dieses Genehmigungsverfahren gilt verbindlich eine schnellere Bearbeitungszeit in der Baurechtsbehörde von nur noch einem Monat nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen. Für gewerbliche Bauten, etwa Hallen bis sieben Meter Höhe, reduziert sich damit die Bearbeitungszeit von bislang zwei auf einen Monat.

Das neue Verfahren geht einher mit einer eingeschränkten Prüfpflicht für die Baubehörden sowie niedrigeren Gebühren.

Verkürzte Anhörungsfristen
Darüber hinaus wird die Frist für Stellungnahmen der Behörden im Baugenehmigungsverfahren von zwei auf einen Monat verkürzt. Behörden werden damit angehalten, untereinander schneller zu kommunizieren. Ferner kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen einer Gemeinde zukünftig durch die Baugenehmigungsbehörde ersetzt werden. In der Praxis werden sich diese beiden Neuerungen positiv auswirken und zu einer internen Beschleunigung der Verfahren führen.

Die Bauherren können im neuen vereinfachten Verfahren insgesamt von einer maximalen Bearbeitungsdauer von zwei Monaten und zehn Tagen ausgehen: Zehn Tage Eingangsprüfung plus einen Monat Anhörungsfrist plus einen Monat Bearbeitungszeit in der Baurechtsbehörde – immer unterstellt es liegen alle erforderlichen Unterlagen und Stellungnahmen vor.

Eine Reihe von Baurechtsbehörden der IHK-Region Ulm haben sich in einer Vereinbarung mit der IHK dazu bereit erklärt, nicht nur die Bauvorhaben, die unter das vereinfachte Verfahren fallen, unter diesen neuen Fristvorgaben zu bearbeiten, sondern generell alle Genehmigungsverfahren. „Damit besteht für die Unternehmen der IHK-Region eine günstige Situation, um schnell und unkompliziert Baurecht zu erhalten. Ein wichtiger Standortfaktor für unsere Unternehmen wird damit erfüllt”, betont Sälzle.

DOKUMENT-NR. 19877

  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • DIE NEUE WAB IST DA!

  • IHK-NETZWERK

  • KONTAKT

IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de