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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Neues Bilanzrecht ab 2009 - Was müssen Sie im Unternehmen tun?

Veranstaltung am 28. September 2009

Ulm, 17. September 2009

Nr. 76

Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die neuen Regeln können aber bereits für den Abschluss 2009 angewandt werden.

Durch das BilMoG erfolgt die Anpassung der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Rechnungslegungsstandards. So werden Kleinstunternehmen von der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht befreit. Die enge Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerbilanz wird entfallen. Die Bilanzierungsvorschriften, insbesondere die Bilanzierungswahlrechte, wurden geändert.

Die Veranstaltung informiert über die wesentlichen Änderungen und gibt Tipps zu bestehenden bilanzpolitischen Handlungsspielräumen und Möglichkeiten. Schwerpunkte werden auf die Auswirkungen des BilMoGs für die Steuerbilanz sowie den Bezug zur Rechnungslegung nach IFRS gelegt.

Für die Teilnahme an der kostenfreien Veranstaltung „Neues Bilanzrecht ab 2009 – Was müssen Sie im Unternehmen tun?” am Montag, 28. September 2009, 14 bis 17 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97 - 101, 89073 Ulm), ist eine Anmeldung bis 23. September 2009 möglich.

DOKUMENT-NR. 18572

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