PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Neues Batteriegesetz
Ulm, 17. August 2009
Nr. 121
Hersteller und Importeure, die Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies im Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis 28. Februar 2010 beim Umweltbundesamt anzeigen und sich dort in ein Register eintragen lassen. Dies ist die wesentliche Neuregelung des Batteriegesetzes, das am 1. Dezember 2009 in Kraft tritt.
Von der Registrierung, die aufgrund einer EU-Vorgabe eingeführt wird, sind alle Unternehmen betroffen, die in Deutschland Batterien erstmals in Verkehr bringen. Betroffen sind neben den Batterieherstellern auch alle Unternehmen, die Batterien – separat oder als Bestandteil von anderen Produkten – aus dem Ausland beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen.
Hersteller von Gerätebatterien müssen sich zudem am bestehenden „Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS)” beteiligen oder eigene Rücknahmesysteme einrichten.
Jeder Vertreiber von Batterien ist – wie bisher – zur Rücknahme der von ihm vertriebenen Batteriearten verpflichtet. Auf die entsprechenden Sammelstellen ist „im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstromes” der Verkaufsstelle hinzuweisen.
