PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Lotse im Behördendschungel
IHK Ulm wird Einheitlicher Ansprechpartner
Ulm, 1. September 2009
Nr. 106
Ab dem kommenden Jahr ist die IHK Ulm Einheitlicher Ansprechpartner. Als Lotse im Behördendschungel wird die IHK zentrale Anlaufstelle für in- und ausländische Dienstleistungsunternehmen. Nach Vorgabe der EG-Dienstleistungsrichtlinie werden Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit bei der IHK als Einheitlicher Ansprechpartner abgewickelt werden können – auf Wunsch in elektronischer Form. Die IHK Ulm sieht zusätzlichen Handlungsbedarf im Gewerberecht.
„Es ist ein Meilenstein beim Bürokratieabbau für Unternehmen, wenn alle Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei einer Stelle abgewickelt werden können”, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle die neue Aufgabe der IHKs. Vor allem Existenzgründern werde damit der bisherige Behördenmarathon erspart, sich um die Beschaffung von Formularen bei bis zu elf unterschiedlichen Stellen kümmern zu müssen.
Nach Ansicht der IHK Ulm müssen aber die Befugnisse der Einheitlichen Ansprechpartner noch nachgebessert werden. Aus praktischen Gesichtspunkten sollten den Einheitlichen Ansprechpartnern weitere Aufgaben der Gewerbeordnung übertragen werden. „Es wäre im Interesse der Unternehmen, wenn das Konzept der Einheitlichen Ansprechpartner durch eine eigene Entscheidungskompetenz für Standardfälle der Gewerbeanmeldung ergänzt würde. Dann könnten einfache Fälle unmittelbar und unbürokratisch entschieden werden”, ist sich Sälzle sicher.
Die IHK Ulm mahnt eine generelle Modernisierung des Gewerberechts an und sieht weiteren Handlungsbedarf, damit die Bedürfnisse der Unternehmen nach schnellen, unkomplizierten Verfahren besser erfüllt werden. Durch vorgegebene Bearbeitungsfristen sollten Unternehmen eine größere Planungssicherheit erhalten. Genehmigungsverfahren sollten stärker gebündelt werden: Ob gewerberechtliche Erlaubnis, baurechtliche Genehmigungen oder arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, dem Unternehmer sollte nach Möglichkeit nur ein Ansprechpartner in der Verwaltung gegenüber stehen. Eine elektronische Abwicklung sollte zum Standardfall werden. Die IHK-Organisation habe alle Anforderungen an ein zeitgemäßes Gewerberecht in der „Gewerbeordnung 21” zusammengefasst.
Die derzeitige Gewerbeordnung beruht auf einem Regelungskonzept aus dem Jahr 1869 und wurde inzwischen über 250 Mal geändert. Die Übersichtlichkeit des Gesetzes sei dadurch mehr und mehr verloren gegangen. Das Gewerberecht sei zum Teil widersprüchlich geworden und selbst für Fachleute schwer zu handhaben. Die gewerbliche Wirtschaft benötige deshalb dringend ein überarbeitetes Regelungswerk, das modernen Anforderungen gerecht werde, so der IHK-Chef.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der IHK Ulm www.ulm.ihk24.de (Dokument-Nr.18088).
Bemerkung:
Die „Gewerbeordnung 21” ist ein Vorschlag des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zur grundlegenden Reform
des Gewerberechts in Deutschland. Sie hat vor allem die
Deregulierung als Leitbild. Insgesamt würde sich die Zahl der
Bestimmungen von bislang 157 auf
38 Paragrafen in der Gewerbeordnung 21 reduzieren. Für
90 Prozent aller Gewerbetreibenden wären im Wesentlichen 24
Paragrafen relevant.
