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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Vorsicht bei Nachnahmesendungen mit dem Hinweis „Gründerbrief”
Ulm, 27. November 2009
Nr. 201
Die IHK Ulm rät zur Vorsicht bei Nachnahmeschreiben von „Gründerbriefen”. Derzeitig verschickt ein Unternehmen aus der Nähe von Potsdam so genannte „Gründerbriefe”. Das Schreiben mit dem amtlich wirkenden Aufdruck „Gründerbrief für Handelsregister HR-Nummer Amtsgericht Ulm” bzw. andere Amtsgerichte wird nur gegen Nachnahme übermittelt.
Durch den Hinweis auf das Amtsgericht gehen viele Unternehmen davon aus, dass es sich hierbei um ein wichtiges, amtliches Dokument handelt. Der kleingeschriebene Hinweis „kein amtliches Dokument” auf der Vorderseite des Briefs wird oft übersehen.
Die IHK Ulm rät hier zur Vorsicht.
