Externe Links
-
Hier können Sie sich online über den Veranstaltungskalender anmelden. (Link: http://ulm.veranstaltungen.ihk24.de/vstdbv3/veranstaltung/k?bookkey=1256684400000036336&knr=177)
Veranstaltung am 28. Oktober 2009
Ulm, 20. Oktober 2009
Nr. 168
Wie dürfen Immobilienmakler und Bauträger werben? Und wie nicht? Am Mittwoch, 28. Oktober 2009, findet zu diesem Thema von 14 bis 18 Uhr bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm), eine kostenfreie Informationsveranstaltung statt. Die Teilnehmer erhalten anhand von Beispielen aus der Praxis einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Mit dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen seit diesem Jahr auch Immobilienmakler und Bauträger geänderte Regeln für die Werbung beachten. Verstöße in Zeitungsanzeigen oder auch gerade bei der Internetwerbung ziehen oft Abmahnungen nach sich. Ein Problem ist dabei der „fliegende Gerichtsstand”, wonach Abmahner den Werbenden vor besonders kritische Gerichte zitieren können.
Neue Vorgaben gibt es auch für die Telefonakquise. Anrufe bei Verbrauchern sind danach nur noch dann zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bislang war auch eine stillschweigende Einwilligung ausreichend.
Einen Überblick unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechungen, was Makler oder Bauträger bei der Werbung beachten müssen – von dem „Klassikerproblem” Preisangaben über Hinweise zur Telefonwerbung bis zum Internet-Impressum – erhalten die Teilnehmer anschaulich anhand von Werbebeispielen aus der Praxis vermittelt.
Die kostenfreie Veranstaltung findet am Mittwoch, 28. Oktober 2009, 14 bis 18 Uhr bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm) statt.
IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de