Ulm, 2. November 2009
Nr. 135
Veranstaltung am 6. November
Deutschland ist Exportweltmeister. Dies gilt aber nicht für das
deutsche Vertragsrecht. Bei grenzüberschreitenden
Geschäftsbeziehungen werden oft andere Rechtsordnungen gewählt.
Zudem erfolgt durch Vorgaben aus Brüssel ein weitgehender „Umbau”
des deutschen Vertragsrechts. Diese Thematik greift das diesjährige
„Forum Wirtschaftsrecht” auf. Die kostenfreie Veranstaltung findet
am Freitag, 6. November 2009, 9 bis 13 Uhr, bei der IHK Ulm,
Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm) statt.
Prof. Dr. Burghard Piltz, Rechtsanwalt und Notar der Kanzlei
Brandi, Dröge, Piltz, Suderow & Gronemeyer aus Gütersloh, wird
über die Internationalisierung des deutschen Schuldrechts sowie den
Vorschlag für ein europäisches Vertragsrecht und dessen
Auswirkungen referieren. In einem Workshop stellt er die aktuellen
Entwicklungen bei der internationalen Vertragsgestaltung unter
Beachtung des UN-Kaufrechts und der neuen Rom I Verordnung
(ab Dezember 2009) dar. Hier erhalten die Teilnehmer praktische
Tipps zur Gestaltung von Lieferverträgen.
Auf Arbeitsverträge finden die Vorschriften über die allgemeinen
Geschäftsbedingungen Anwendung. Renate Bansemir, Fachanwältin für
Arbeitsrecht, der Anwaltskanzlei Brüstle Bansemir Lenuzza in Ulm,
zeigt im zweiten Workshop die Entwicklungen auch vor dem
Hintergrund der Europäisierung auf.
Christian Harder, Rechtsanwalt der Kanzlei Mühlbacher und
Partner aus Neu-Ulm befasst sich im dritten Workshop mit den
Entwicklungen im Bereich der Gewährleistung und des
Unternehmerrückgriffs. Diese Vorschriften wurden auf Grund der
Verbrauchsgüterrichtlinie in die Schuldrechtsreform einbezogen.
Das Forum Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmensjuristen,
Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen,
Rechtsanwälte, Richter und Vertreter der rechtsberatenden
Berufe.