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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Forum Wirtschaftsrecht

Ulm, 2. November 2009

Nr. 135

Veranstaltung am 6. November

Deutschland ist Exportweltmeister. Dies gilt aber nicht für das deutsche Vertragsrecht. Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen werden oft andere Rechtsordnungen gewählt. Zudem erfolgt durch Vorgaben aus Brüssel ein weitgehender „Umbau” des deutschen Vertragsrechts. Diese Thematik greift das diesjährige „Forum Wirtschaftsrecht” auf. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Freitag, 6. November 2009, 9 bis 13 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm) statt.

Prof. Dr. Burghard Piltz, Rechtsanwalt und Notar der Kanzlei Brandi, Dröge, Piltz, Suderow & Gronemeyer aus Gütersloh, wird über die Internationalisierung des deutschen Schuldrechts sowie den Vorschlag für ein europäisches Vertragsrecht und dessen Auswirkungen referieren. In einem Workshop stellt er die aktuellen Entwicklungen bei der internationalen Vertragsgestaltung unter Beachtung des UN-Kaufrechts und der neuen Rom I Verordnung
(ab Dezember 2009) dar. Hier erhalten die Teilnehmer praktische Tipps zur Gestaltung von Lieferverträgen.

Auf Arbeitsverträge finden die Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Renate Bansemir, Fachanwältin für Arbeitsrecht, der Anwaltskanzlei Brüstle Bansemir Lenuzza in Ulm, zeigt im zweiten Workshop die Entwicklungen auch vor dem Hintergrund der Europäisierung auf.

Christian Harder, Rechtsanwalt der Kanzlei Mühlbacher und Partner aus Neu-Ulm befasst sich im dritten Workshop mit den Entwicklungen im Bereich der Gewährleistung und des Unternehmerrückgriffs. Diese Vorschriften wurden auf Grund der Verbrauchsgüterrichtlinie in die Schuldrechtsreform einbezogen.

Das Forum Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmensjuristen, Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter und Vertreter der rechtsberatenden Berufe.

DOKUMENT-NR. 18969

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