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Hier können Sie sich online über den Veranstaltungskalender anmelden. (Link: http://www.veranstaltungen.ulm.ihk24.de/www/knr177/vstVgDetails.aspx?NeueSuche=false&vstid=18643)
Ulm, 25. März 2009
IHK Ulm / IHK Bodensee-Oberschwaben
Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) können auch Sachverständige in gewissem Umfang außergerichtlich Rechtsdienstleistungen erbringen. Dabei ist aber Vorsicht geboten. Die Abgrenzung der erlaubten von den verbotenen Rechtsdienstleistungen ist äußert schwierig, die Haftungsrisiken sind nicht zu unterschätzen.
Dieses Thema ist Hauptpunkt des diesjährigen Sachverständigenforums, das gemeinsam von den IHKs Bodensee-Oberschwaben und Ulm ausgerichtet wird.
Hauptreferentin ist Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) in Köln. Sie ist Kommunikationsreferentin beim IfS und in dieser Funktion mit der Tätigkeit der Sachverständigen und deren Inhalt und Grenzen gut vertraut.
Das gemeinsame Sachverständigenforum, das heuer nach 2000 und 2007 zum dritten Mal stattfindet, ist Ort für den Erfahrungsaustausch der Sachverständigen untereinander und mit Vertretern der Gerichte und der Anwaltschaft. So wird die Präsidentin des Landgerichts Ravensburg, Cornelia Horz, über Inhalt und Grenzen eines Sachverständigengutachtens aus Sicht der Gerichte referieren und der Sachverständige Martin Haide aus Ulm über seine konkreten Erfahrungen mit Beweisbeschlüssen der Gerichte berichten.
Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Vertreter der Gerichte und der Anwaltschaft und findet am Freitag, 3. April 2009, 9:30 bis 13:30 Uhr, in der Kreissparkasse Biberach statt.
IHK Ulm
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