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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Neue EU-Sicherheitsbestimmung für Maschinen und Anlagen

Ulm, 4. März 2009

Nr. 10

Die IHK Ulm informiert am Dienstag, 17. März 2009, von 9:30 bis 16 Uhr über die neue EU-Maschinenrichtlinie. Die Veranstaltung ermöglicht den schnellen Einstieg in die Richtlinie 2006/42/EU. Die TeilnehmerInnen erfahren wichtige Neuerungen und erhalten einen Überblick darüber, was sich mit der Richtlinie ändern wird und welche Anforderungen sie schon erfüllen. Betroffen von den neuen Vorschriften sind die Hersteller, Händler und Importeure von Maschinen und Anlagen. Die neue EU-Maschinenrichtlinie muss spätestens ab Dezember 2009 von den Maschinen- und Anlagenherstellern angewendet werden.

Angesprochen sind die Techniker und Konstrukteure von Maschinen. Denn im Kern geht es darum, Gefahren zu vermeiden, die bei der Handhabung für den Bediener entstehen. Am 9. Juni 2006 wurde die neue EU-Richtlinie für Maschinen 2006/42/EU im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet insbesondere klare Begriffsdefinitionen und konkretere Abgrenzungen zum Anwendungsbereich, die viele Diskussionen über unterschiedliche Interpretationen zur vorhergehenden Richtlinie 98/37/EG überflüssig machen wird.

DOKUMENT-NR. 16628

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