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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

IHKs Ulm und Schwaben lehnen Änderung des Bebauungsplans für Einkaufscenter Glacis-Galerie in Neu-Ulm ab

Ulm, 27. Januar 2009

Nr. 13

IHK Ulm / IHK Schwaben

Der vorliegende Bebauungsplanentwurf ermöglicht drastische Erhöhungen der Flächen für Bekleidung. Dies ist faktisch eine Umgehung der Vorgaben des Raumordnungsverfahrens. Die IHKs sehen große Gefahren für die Händler in den umliegenden Kommunen.

Auf den ersten Blick erscheint der Bebauungsplan zum Raumordnungsverfahren kaum verändert. Die zulässige Gesamtverkaufsfläche beträgt nach wie vor 24.800 m².

Bei genauem Hinsehen eröffnen sich jedoch in der Aufteilung der Sortimente drastische Veränderungen zum bereits abgeschlossenen Raumordnungsverfahren, mit eindeutigen Vorgaben für die Umsetzung dieses Einzelhandelsgroßprojektes. Die IHKs Ulm und Schwaben wehren sich nun mit Nachdruck gegen eine Aufweichung dieser Maßgaben.

Die nun vorgelegte Änderung würde z. B. ermöglichen, dass im Segment Bekleidung aus 11.100 m² Verkaufsfläche, wie im Raumordnungsverfahren vorgegeben, nun 15.400 m² werden. Das entspricht einer Steigerung um 4.300 m² oder 38,7 Prozent gegenüber der ursprünglich festgelegten Grenze für Bekleidung. Eine Vergrößerung des Bekleidungssegments um dieses Ausmaß kommt somit einer Aufhebung des Raumordnungsverfahrens gleich.

Eine solche Erweiterung hat insbesondere für den Handel in den Städten Laupheim und Erbach auf baden württembergischer Seite und Günzburg, Weißenhorn und Illertissen in Bayern negative Folgen. Gerade der Bereich Mode hat eine Schlüsselfunktion in der Attraktivität des innerstädtischen Handels. Die IHKs befürchten als Folge ein Ausbluten der Innenstädte der genannten Kommunen. Der Handelsexperte der IHK Ulm, Josef Röll, hat berechnet, dass der durch diese Veränderung entstehende Mehrumsatz im Glacis-Galerie in etwa dem von 30 kleinen und mittleren Fachgeschäften im Einzugsgebiet entspricht.

Die Veränderungen im Bebauungsplan überschreiten in ihrer Auswirkung die im Raumordnungsverfahren festgestellte maximale Verträglichkeit für die Region. Der Bebauungsplan ist somit vor dem Hintergrund der zu erwartenden massiven Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsstrukturen in der gesamten Region nicht akzeptabel, fasst Oliver Stipar, Regionalgeschäftsführer der IHK Schwaben in Neu-Ulm die massiven Vorbehalte der Kammern zusammen.

Die IHK Ulm wertet die Verschiebungen innerhalb verschiedener Sortimentssegmente als reine Trickserei, so Josef Röll. Die Ursachen für diese unzulässigen Sortimentsverschiebungen sieht er darin begründet, dass es dem Investor Procom nicht gelungen ist, einen Elektrofachmarkt als Ankermieter zu finden.

DOKUMENT-NR. 16263

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