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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Die IHK als einheitlicher Ansprechpartner

Die IHK Ulm: Land soll Entscheidung für die IHKs als Einheitliche Ansprechpartner treffen

Ulm, 21. Januar 2009

Nr. 11

Die Entscheidung über einen zentralen Verwaltungsservice ist überfällig. Bislang muss ein Existenzgründer bis zu elf Behörden aufsuchen, bevor er starten kann. In einem Jahr wird damit Schluss sein. Sämtliche Genehmigungen sollen dann nur noch über einen Ansprechpartner abgewickelt werden können. Doch die Landesregierung hat bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob dieser Ansprechpartner bei den IHKs angesiedelt werden soll.

Zum Hintergrund: Das EU-Recht verlangt bis Ende des Jahres einen zentralen Verwaltungsservice einzurichten, den Einheitlichen Ansprechpartner. Hier sollen Dienst­leistungsunternehmen alle erforderlichen Behördengänge – von der Gründung bis zur Nachfolge –abwickeln können.

„Die IHKs sind bereit, diese Funktion zu übernehmen und eine Schlüsselrolle zu spielen in diesem gewaltigen Programm zum Bürokratieabbau”, bekräftigt Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Die Vorteile der IHKs als Einheitliche Ansprechpartner liegen auf der Hand: Die IHKs sind bereits heute erste Adresse für Existenzgründer und Unternehmen und verfügen über eine umfassende Kompetenz zur Information und Beratung sowie IT-Know-how. „Wir sind geradezu prädestiniert, zusätzlich zur Gründungsberatung die Unternehmen auch bei allen erforderlichen Formalien zu unterstützen”, so Sälzle.

Bei einer Umfrage der IHK Ulm im Sommer 2008 hatten 63 Prozent der Unternehmen erklärt, den Verwaltungsservice eines Einheitlichen Ansprechpartners nutzen zu wollen. Und wiederum 76 Prozent davon wollen, dass die IHK diese Funktion übernimmt – Ein gewaltiger Vertrauensbeweis für die IHKs als Einheitliche Ansprechpartner.

Auf Drängen der IHKs werden sich voraussichtlich nicht nur Dienstleistungsunternehmen, sondern alle Unternehmen an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden können. Doch die genauen Vorgaben müssen erst noch seitens der Landesregierung erst beschlossen werden. Die Entscheidung ist überfällig angesichts der gewaltigen Vorarbeiten, die zu leisten sind, um die vorgesehene elektronische Abwicklung der Behördengänge zu gewährleisten. „Denn die Unternehmen sollten von Beginn an von dem neuen Verwaltungsservice profitieren”, betont Sälzle.

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