. .
Illustration

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag zur Novellierung der Landesbauordnung: Chance einer umfassenden Modernisierung nicht genutzt

Ulm, 31. März 2009 – Die Novellierung der Landesbauordnung stößt bei der baden-württembergischen Wirtschaft auf Kritik. „Mit dem vorliegenden Entwurf einer neuen Landesbauordnung verpasst Baden-Württemberg die Chance einer Modernisierung auf Augenhöhe zu anderen Bundesländern. Das ist kein Volltreffer für schnellere Baugenehmigungen, denn die geplanten Änderungen greifen deutlich zu kurz”, kommentiert Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), die geplanten Änderungen im Bauordnungsrecht. Es seien dringend Nachbesserungen nötig, damit das Baurecht wirksam entbürokratisiert wird, erklärt der Unternehmer aus Karlsruhe.

Eine Wertanalyse zu Baugenehmigungsverfahren in Baden-Württemberg und Bayern, die von der IHK Ulm beauftragt und von der Führungsakademie Baden-Württemberg vorgenommen wurde, hat konkrete Handlungsempfehlungen ergeben, die deutlich über den vorliegenden Entwurf hinaus gehen. „Die Studie hat gezeigt, dass Bayern uns in punkto einfache Verfahrensabwicklungen einen deutlichen Schritt voraus ist und eine wesentlich modernere Bauordnung besitzt”, sagt Otto Sälzle, der Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.

Angesichts der Tatsache, dass andere Bundesländer ihre Bauvorschriften in den vergangenen 13 Jahren mehrfach aktualisiert und neuen Anforderungen angepasst haben, hat Baden-Württemberg deutlichen Nachholbedarf hinsichtlich einer moderneren Bauordnung mit schnelleren Verfahrensabwicklungen und einer Entbürokratisierung des Baurechts.

Der BWIHK begrüßt zwar, dass in Baden-Württemberg nun ein neues vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt werden soll, in dem keine Prüfung des Bauordnungsrechts mehr erfolgt. Da der Anwendungsbereich aber zu eng gefasst ist, wird es sich nach dem Bericht der Experten nicht durchsetzen können.

Das neue schnellere Verfahren sollte vielmehr – nach bayerischem Vorbild – als Standardverfahren auf alle Vorhaben Anwendung finden können, die keine Sonderbauten sind und für die weitere Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, schlägt der BWIHK vor.

Die Bearbeitungsfrist sollte für alle Verfahren generell auf einen Monat festgesetzt werden. Längere Bearbeitungszeiten – von zwei Monaten – sind angesichts der Möglichkeiten IT-gestützter Verfahren nicht mehr zeitgemäß. Im Wettbewerb der Regionen sind schnelle verlässliche Genehmigungsverfahren ein wichtiger Standortfaktor. Dem könne sich das Land Baden-Württemberg nicht entziehen. „Das Baurecht gehört zu den wichtigen Standortbedingungen für Unternehmen. Diese wollen verbindlich schnellere Baugenehmigungen und klare Regelungen”, betont Sälzle.

Positiv an dem vorliegenden Entwurf bewertet die Baden-Württembergische IHK-Organisation vor allem die Einbeziehung von gewerblichen Gebäuden in das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das Kenntnisgabeverfahren. Besonders begrüßenswert ist die Möglichkeit, ein offensichtlich rechtswidrig verweigertes Einvernehmen der Gemeinde zeitnah zu ersetzen. Bisher besteht zwar die Möglichkeit, dies auf dem Weg der Rechtsaufsicht vorzunehmen, was faktisch jedoch nicht praktiziert wird. Die neue Regelung ist in dieser Hinsicht als klares Signal an die Gemeinden zu werten, sich rechtmäßig zu verhalten, und verhindert unnötige zeitliche Verfahrensverzögerungen für den Bauherrn, der bisher die Gerichte anrufen musste.

Nach Ansicht des BWIHK bleibt das Baurecht jedoch bürokratisch überladen, wenn nach wie vor in der Landesbauordnung geregelt ist, für jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler vorzuhalten. Oder zusätzlich neu geregelt wird, bei Wohnbauten Fahrradabstellplätze anzubieten, die über einen „geeigneten Wetter- und Diebstahlschutz” verfügen. „Unter Bürokratieabbau verstehen wir etwas anderes. Geregelt werden soll nur, was auch tatsächlich einer Regelung im Baurecht bedarf”, sagt Sälzle.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von mehr als 534.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

DOKUMENT-NR. 17004

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0731 173-168
  • Fax: 0731 173-5168

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • DIE NEUE WAB IST DA!

  • IHK-NETZWERK

  • KONTAKT

IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de