. .
Illustration

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Vertragshändlerverträge im Ausland: Fallstricke vermeiden

Veranstaltung am Mittwoch, 13. Mai 2009

Ulm, 27. April 2009

Nr. 66

Deutsche Firmen setzen im Ausland für einen effizienten Vertrieb häufig Vertragshändler ein. Diese haben neben ihrer Funktion als Kaufvertragspartner den Auftrag, den Vertrieb der Marke und der Produkte im Ausland optimal zu organisieren und so einen Mehrwert für den deutschen Unternehmer zu schaffen.

Bei der Gestaltung von Vertragshändlerverträgen sind Regelungen zum Kaufrecht, zum Markenrecht usw. wichtig. Außerdem muss entschieden werden, ob deutsches oder ausländisches Recht auf die Verträge angewendet wird. Bei der Beendigung von Vertragshändlerverträgen stellt sich die Frage, ob hier analog zum Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch entsteht. Dies sollte sinnvoller Weise schon bei Abschluss des Vertrages geklärt werden.

Die Veranstaltung vermittelt die notwendigen Grundlagen und gibt Tipps für den Abschluss von Vertragshändlerverträgen im Ausland.

Für die Teilnahme an der kostenpflichtigen Veranstaltung „Vertragshändlerverträge im Ausland: Fallstricke vermeiden” am Mittwoch, 13. Mai 2009, 14 bis 17 Uhr bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97-101, 89073 Ulm), ist eine Anmeldung bis zum 7. Mai 2009 möglich.

Die Teilnahmekosten betragen 50,00 Euro / Person.

DOKUMENT-NR. 17263

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0731 173-150
  • Fax: 0731 173-292

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

  • DIE NEUE WAB IST DA!

  • IHK-NETZWERK

  • KONTAKT

IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de