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Hier können Sie sich online über den Veranstaltungskalender anmelden. (Link: http://ulm.veranstaltungen.ihk24.de/vstdbv3/veranstaltung/k?bookkey=1246485600000019727&knr=177)
Sie befinden sich hier: Startseite > Presse > Pressemitteilungen 2009 > Pressemitteilungen April bis Juni 2009 > Grenzüberschreitende Verträge und Schadensfälle - Schadensfälle – anwendbares Recht und Rechtswahl (Rom I und Rom II-Verordnung)
Veranstaltung am 2. Juli 2009
Ulm, 24. Juni 2009
Nr. 85
International tätige Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Die Europäische Union hat mit den Verordnungen „Rom I” und „Rom II” weit reichende Neuerungen erlassen. Die Rom II-Verordnung gilt seit 11. Januar 2009 und betrifft die grenzüberschreitenden Schadensfälle, „Rom I” regelt ab 17. Dezember 2009 das anwendbare Recht bei internationalen Geschäften.
Die EG-Verordnungen gelten mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sollen die Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmer und Verbraucher erhöhen. Was bedeuten die neuen Verordnungen für Verträge und außervertragliche Schuldverhältnisse, den Fernabsatz- und Internethandel?
In Fallstudien werden Tipps vermittelt, wie man sich vor schwerwiegenden Konsequenzen im internationalen Handel absichern kann.
Die kostenfreie Veranstaltung findet am Donnerstag, 2. Juli 2009, 14 bis 17 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97 – 101, 89073 Ulm) statt.
IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de
© IHK Ulm
Für Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen, auch zu Datenschutz und Haftung, finden Sie im Impressum.
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