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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Grenzüberschreitende Verträge und Schadensfälle - Schadensfälle – anwendbares Recht und Rechtswahl (Rom I und Rom II-Verordnung)

Veranstaltung am 2. Juli 2009

Ulm, 24. Juni 2009

Nr. 85

International tätige Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen: Die Europäische Union hat mit den Verordnungen „Rom I” und „Rom II” weit reichende Neuerungen erlassen. Die Rom II-Verordnung gilt seit 11. Januar 2009 und betrifft die grenzüberschreitenden Schadensfälle, „Rom I” regelt ab 17. Dezember 2009 das anwendbare Recht bei internationalen Geschäften.

Die EG-Verordnungen gelten mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und sollen die Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmer und Verbraucher erhöhen. Was bedeuten die neuen Verordnungen für Verträge und außervertragliche Schuldverhältnisse, den Fernabsatz- und Internethandel?

In Fallstudien werden Tipps vermittelt, wie man sich vor schwerwiegenden Konsequenzen im internationalen Handel absichern kann.

Die kostenfreie Veranstaltung findet am Donnerstag, 2. Juli 2009, 14 bis 17 Uhr, bei der IHK Ulm, Haus der Wirtschaft (Olgastr. 97 – 101, 89073 Ulm) statt.

DOKUMENT-NR. 17858

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