Externe Links
-
www.wrrl.baden-wuerttemberg.de (Link: http://www.wrrl.baden-wuerttemberg.de)
Für Unternehmen können sonst hohe Kosten entstehen
Ulm, 3. Juni 2009
Nr. 88
Bis zum 22. Juni 2009 läuft noch die offizielle Anhörungsfrist zu den Entwürfen der Wasserbewirtschaftungspläne gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hohe Kosten könnten zukünftig durch Wasserbaumaßnahmen für betroffene Unternehmen entstehen. Die IHK Ulm appelliert an die Firmen, von dem Recht auf Einsichtnahme in die Planungsunterlagen unbedingt Gebrauch zu machen.
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, bis 2015 alle oberirdischen Gewässer und das Grundwasser in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die EU-Länder verpflichtet, so genannte Wasserbewirtschaftungspläne aufzustellen, in denen der Gewässerzustand und die vorgesehenen Maßnahmen zur Zielerreichung festgeschrieben werden. Diese Bewirtschaftungspläne werden zukünftig beim wasserrechtlichen Vollzug und sonstigen Planungen berücksichtigt.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich könnten alle Unternehmen, die in ihren
Betriebsprozessen Wasser verwenden, unmittelbar oder mittelbar
betroffen sein – insbesondere Firmen, die Gewässer intensiv zur
Entnahme von Wasser oder zur Einleitung von Abwässern nutzen, und
Betriebe, die direkt an oder in der Nähe von Gewässern angesiedelt
sind.
Zuständig für das Bearbeitungsgebiet Donau ist das Regierungspräsidium Tübingen. Stellungnahmen sind deshalb an das RP Tübingen zu richten. Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur weiteren Umsetzung der WRRL in Baden-Württemberg können unter http://www.wrrl.baden-wuerttemberg.de aufgerufen werden.
Die IHK Ulm unterstützt und berät die betroffenen Unternehmen.
IHK Ulm
Olgastraße 95-101 - 89073 Ulm
Postfach 24 60 - 89014 Ulm
Telefon : 0731 / 173-0
Telefax : 0731 / 173-173
E-Mail : info@ulm.ihk.de