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Sperrzeiten in Baden-Württemberg (Dokument-Nr.: 15146)
TOURISMUS
Kürzere Sperrzeiten in der Gastronomie seit 1. Januar 2010
Am 1. Januar 2010 trat eine Änderung der Gaststättenverordnung in Kraft, mit der eine Verkürzung der Sperrzeiten in Baden-Württemberg umgesetzt wurde. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt nun 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr. Nach der so genannten „Putzstunde” darf dann wie bisher wieder um 6 Uhr geöffnet werden.
Gute Nachrichten auch für die Fastnachter: Während die Gastwirte ihre Tore am Faschingsdienstag bislang schon um 3 Uhr schließen mussten, können die Fastnachter zukünftig bis 5 Uhr bewirtet werden. Gleiches gilt für die Nacht auf den 1. Mai.
Die Sperrzeit für Spielhallen ist unverändert ganzjährig von 0 Uhr bis 6 Uhr. Unverändert ist auch die Möglichkeit der Ortspolizeibehörde, bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, die Sperrzeiten zu verlängern, zu verkürzen oder zu befristen.
