Das Delikt des Ladendiebstahls nimmt in Deutschland immer weiter zu. Kunden werden immer anspruchsvoller und möchten die Waren vor Ort begutachten können. Folge: Die angebotenen Produkte werden frei präsentiert. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig auch eine Erhöhung des Diebstahlrisikos.
In Einzelhandelsunternehmen in Deutschland betragen die Inventurdifferenzen nach einer aktuellen Erhebung des Europäischen Handelsinstituts jährlich vier Milliarden Euro. Allein durch Ladendiebstähle werden hiervon knapp 1,9 Milliarden Euro verursacht.
Das Dunkelfeld beim Ladendiebstahl wird auf über 90 Prozent geschätzt - auf jeden erkannten Ladendieb kommen mindestens zehn unerkannte Diebe. Gibt es bei Ihnen unmissverständliche Verhaltensregeln im Umgang mit Ladendieben? Sind Ihre Mitarbeiter vorbereitet? Was dürfen Sie selbst bei ertappten Ladendieben, was darf nur die Polizei? Wie erstatten Sie Anzeige?
Gerade vor der Weihnachtszeit ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Ladendiebstählen.
Die IHK Ulm veranstaltete in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Ulm einen Vortrag an, in dem die Teilnehmer Diebstahl-Situationen erleben und beurteilen konnten. Dieser Vortrag wurde durch rechtliche Grundlagen und wertvolle Tipps für die Praxis abgerundet.