Nach der Entschließung des Europäischen Parlaments vom
26.03.2009 hat die GD Wettbewerb der Kommission einen zunächst
internen Richtlinienentwurf vorgelegt.
Obwohl Kommissarin Kroes – u. a. bei der Veranstaltung der
IHK-Organisation am 10.12.2008 – betont hatte, dass sie die im
Rahmen der Konsultation erfolgten Stellungnahmen und die Meinung
des Europäischen Parlaments sorgfältig auswerten und entsprechend
berücksichtigen werde, hat sie schon am Tag nach der
EP-Entschließung einen Richtlinienentwurf in eine
kommissionsinterne Inter-Services-Konsultation eingebracht. Dieser
Entwurf entspricht weitestgehend dem Weißbuch Schadenersatzklagen
wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts vom April 2008 und lässt
jegliche Kritik von Parlament, Regierungen und Verbänden
unberücksichtigt.
Vorgeschlagen werden u. a.
- Gruppenklagen
- „opt-out”-Verbandsklagen
- Umfassendes Beweisverfahren auf richterlichen Beschluss
- Weitergabe der Kosten wird widerleglich vermutet
Nicht ausgeschlossen werden hingegen die vom DIHK geforderten
Maßnahmen gegen die Möglichkeit von Strafschadenersatzforderungen
und Erfolgshonoraren. Die Kommission will die Richtlinie auf
Artikel 83 stützen und damit das Parlament von der Mitentscheidung
ausschließen.
Folge der Vorschläge ist, dass z. B. Verbraucherverbände ohne
eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Unternehmen deren
Rechte geltend machen können. Im Klartext: Wer nicht widerspricht,
hängt mit drin, selbst wenn er von der Klage des Verbandes gar
nichts weiß. Das widerspricht jeglichem Verständnis des
verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts. Hinzu
kommen weitgehende Offenlegungspflichten, die die Waffengleichheit
zwischen Kläger und Beklagtem ad absurdum führen. Hierdurch werden
missbräuchliche Klagen und Erpressungsversuche geradezu
herausgefordert. Dies gilt umso mehr, als die Mitgliedstaaten
zusätzlich zu diesem EU-Rahmen weitere Anreize für Sammelklagen
national regeln können. Das wird zur Folge haben, dass sich
künftige Sammelkläger das Gericht desjenigen Landes aussuchen
werden, dessen Recht die lukrativsten Möglichkeiten wie z. B.
Strafschadenersatz und Erfolgshonorare bietet. Der
Richtlinienentwurf der Generaldirektion Wettbewerb setzt sich über
alles hinweg, was das Europäische Parlament fordert. Die Kommission
schafft mit dieser Richtlinie eindeutig das Risiko für
amerikanische Verhältnisse, ohne für ausreichende und für alle
Mitgliedstaaten bindende Gegenmaßnahmen gegen Missbrauch und
Erpressung zu sorgen. Wenn die Kommission gerade in der derzeitigen
Wirtschaftskrise nicht will, dass Unternehmen durch erpresserische
Klagen nach US-Vorbild zusätzlich belastet und in die Insolvenz
getrieben werden sollen, dann muss sie den Vorschlag jetzt
zurückziehen.
Eine ausführliche DIHK-Stellungnahme zum vorangegangenen
Weißbuch und der "Referenzrahmen Sammelklagen – Zehn Forderungen
der Wirtschaft" sind aug der Internetseite des DIHK und - kurz
zusammengefasst - im entsprechenden Thema der Woche zu finden.
Beide Links können Sie der Linkleiste entnehmen.
Finanzdienstleistungen: EU-Ministerrat gibt grünes Licht für
Kommissionspläne zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat am
09.06.2009 die Europäische Kommission aufgefordert, den
Anlegerschutz bei Kleinanlegerprodukten zu verbessern. Konkret will
der Rat, dass die Offenlegung von Provisionen bei der
Anlegerberatung einheitlich geregelt wird.