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IHK24

Aktueller Sachstand zu EU-Sammelklagen im Kartellrecht

Nach der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26.03.2009 hat die GD Wettbewerb der Kommission einen zunächst internen Richtlinienentwurf vorgelegt.

Obwohl Kommissarin Kroes – u. a. bei der Veranstaltung der IHK-Organisation am 10.12.2008 – betont hatte, dass sie die im Rahmen der Konsultation erfolgten Stellungnahmen und die Meinung des Europäischen Parlaments sorgfältig auswerten und entsprechend berücksichtigen werde, hat sie schon am Tag nach der EP-Entschließung einen Richtlinienentwurf in eine kommissionsinterne Inter-Services-Konsultation eingebracht. Dieser Entwurf entspricht weitestgehend dem Weißbuch Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts vom April 2008 und lässt jegliche Kritik von Parlament, Regierungen und Verbänden unberücksichtigt.

Vorgeschlagen werden u. a.

  • Gruppenklagen
  • „opt-out”-Verbandsklagen
  • Umfassendes Beweisverfahren auf richterlichen Beschluss
  • Weitergabe der Kosten wird widerleglich vermutet

Nicht ausgeschlossen werden hingegen die vom DIHK geforderten Maßnahmen gegen die Möglichkeit von Strafschadenersatzforderungen und Erfolgshonoraren. Die Kommission will die Richtlinie auf Artikel 83 stützen und damit das Parlament von der Mitentscheidung ausschließen.

Folge der Vorschläge ist, dass z. B. Verbraucherverbände ohne eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Unternehmen deren Rechte geltend machen können. Im Klartext: Wer nicht widerspricht, hängt mit drin, selbst wenn er von der Klage des Verbandes gar nichts weiß. Das widerspricht jeglichem Verständnis des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts. Hinzu kommen weitgehende Offenlegungspflichten, die die Waffengleichheit zwischen Kläger und Beklagtem ad absurdum führen. Hierdurch werden missbräuchliche Klagen und Erpressungsversuche geradezu herausgefordert. Dies gilt umso mehr, als die Mitgliedstaaten zusätzlich zu diesem EU-Rahmen weitere Anreize für Sammelklagen national regeln können. Das wird zur Folge haben, dass sich künftige Sammelkläger das Gericht desjenigen Landes aussuchen werden, dessen Recht die lukrativsten Möglichkeiten wie z. B. Strafschadenersatz und Erfolgshonorare bietet. Der Richtlinienentwurf der Generaldirektion Wettbewerb setzt sich über alles hinweg, was das Europäische Parlament fordert. Die Kommission schafft mit dieser Richtlinie eindeutig das Risiko für amerikanische Verhältnisse, ohne für ausreichende und für alle Mitgliedstaaten bindende Gegenmaßnahmen gegen Missbrauch und Erpressung zu sorgen. Wenn die Kommission gerade in der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht will, dass Unternehmen durch erpresserische Klagen nach US-Vorbild zusätzlich belastet und in die Insolvenz getrieben werden sollen, dann muss sie den Vorschlag jetzt zurückziehen.

Eine ausführliche DIHK-Stellungnahme zum vorangegangenen Weißbuch und der "Referenzrahmen Sammelklagen – Zehn Forderungen der Wirtschaft" sind aug der Internetseite des DIHK und - kurz zusammengefasst - im entsprechenden Thema der Woche zu finden. Beide Links können Sie der Linkleiste entnehmen.

Finanzdienstleistungen: EU-Ministerrat gibt grünes Licht für Kommissionspläne zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) hat am 09.06.2009 die Europäische Kommission aufgefordert, den Anlegerschutz bei Kleinanlegerprodukten zu verbessern. Konkret will der Rat, dass die Offenlegung von Provisionen bei der Anlegerberatung einheitlich geregelt wird.

DOKUMENT-NR. 17942

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