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IHK24

EU-Fördermittel für die neuen Mitgliedstaaten

Projekte, Prozedere, Erfahrungen

Mit vollzogenem Beitritt zur Gemeinschaft haben die neuen EU-Mitglieder Anspruch auf die gesamte Palette der EU-Förderprogramme. Eine entscheidende Rolle für ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung spielen dabei die Struktur- und Kohäsionsfonds, die auch westlichen Investoren zugute kommen.

Das System der Inanspruchnahme dieser Gelder ist äußerst komplex und stellt alle Beteiligten vor neue, große Herausforderungen. Manche Länder haben die Brüsseler Antragsmodalitäten schnell verinnerlicht und schöpfen die vorhandenen Töpfe bereits voll aus. In anderen blockieren unzureichend vorbereitete Verträge und Durchführungsbestimmungen noch die dringend notwendigen Investitionen und die Auszahlung von Krediten an Firmen. Immer wieder tauchen Unklarheiten auf, z.B. im Fall der öffentlichen Beschaffung oder der Frage, ab wann entstehende Kosten als förderfähig gelten. So kommt es, dass Projektrichtlinien, aber auch bereits geschlossene Förderverträge mitunter im Nachhinein noch verändert werden müssen.

Um deutschen Unternehmen, die sich in von der EU geförderten Projekten in den neuen Mitgliedsländern engagieren möchten, den Einstieg zu erleichtern, haben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) die Studie "EU-Fördermittel für die neuen Mitgliedstaaten" erarbeitet. Sie berichtet über erste geförderte Projekte, Schwerpunkte der Förderung, Antragsprozedere und Hilfestellungen seitens einschlägiger Institutionen.

DOKUMENT-NR. 7703

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