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IHK24

Grünbuch Corporate Governance der EU-Kommission veröffentlicht

Das Grünbuch „Europäischer Corporate Governance Rahmen“ widmet sich der internen Unternehmensstruktur und steht mit seinen vielen, auch grundsätzlichen Fragen bis zum 22.07.2011 zur Diskussion. Teilweise finden sich auch Themen, die bereits im Grünbuch Corporate Governance für Finanzinstitute und Vergütungspolitik aus 2010 thematisiert wurden.

Das Grünbuch widmet sich zunächst der Frage, ob Corporate Governance-Maßnahmen entsprechend der Praxis in einigen Mitgliedstaaten die Größe der kapitalmarktorientierten Unternehmen berücksichtigen sollten. In diesem Fall sollten besondere Vorschriften für kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen aufgenommen werden. Offen ist aus Sicht des Grünbuchs auch, ob auch nicht-börsen-notierte Unternehmen den Corporate Governance Maßnahmen unterworfen werden sollten.

Inhaltlich nimmt das Grünbuch zunächst die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, die Qualifikation der Mitglieder, die Gewinnung neuer Mitglieder und eine Beschränkung der Mandate in den Blick. Die „diversity“ im Hinblick auf die internationale Besetzung wie auch die Benennung von Frauen inklusive der Frage von festen Quoten wird ebenfalls angesprochen. Überlegt wird, ob eine externe jährliche Überprüfung der Aufsichtsratsarbeit eingeführt werden sollte. Zudem sollen die Vergütungspolitik, der Jahresvergütungsbericht und die individuelle Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, ggf. sogar eine Beschlussfassung der Hauptversammlung hierüber erwogen werden.

Die Unternehmen sollen eine adäquate Risikokultur und Risikostrategie entwickeln, die auch vom Aufsichtsrat überwacht und gegenüber den Aktionären berichtet wird.

Das Grünbuch widmet sich auch der Verbesserung der Beteiligung der Aktionäre durch Foren oder eines EU-Bevollmächtigungssystems. Die institutionellen Anleger und die gewünschte langfristige Anlageperspektive werden gleichfalls behandelt. Gewünscht wird darüber hinaus eine detailliertere Begründung, warum einer Empfehlung nicht nachgekommen wurde und die Überwachung der Abgabe und Begründungen der Kodices-Erklärungen seitens einer Aufsichtsbehörde.

DOKUMENT-NR. 87389

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