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IHK24

EU-Kommission veröffentlicht Richtlinienentwurf zur GKKB

Die Europäische Kommission hat am 16. März 2011 einen Richtlinienentwurf zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB / CCCTB) verabschiedet. Grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, einen konsolidierten Gesamtgewinn nach einheitlichen Bilanzregeln zu ermitteln, der auf die beteiligten EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt wird.

Weil sich die Steuersysteme der einzelnen EU-Länder stark voneinander unterscheiden, ist es für grenzüberschreitend tätige Unternehmen aufwändig und teuer, in verschiedenen Staaten ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Dieses bereitet vor allem KMU große Schwierigkeiten von den Vorteilen des Binnenmarkts zu profitieren. Mit der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) können sich EU-weit tätige Unternehmen freiwillig für die GKKB entscheiden. Es besteht also die Möglichkeit – auch aus Sicht der Körperschaftsteuer – einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land mit eigenen Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften tätig sein wollen, würden von folgenden Vorteilen profitieren: 

  • einheitliches Regelwerk für die Berechnung der Steuerlast. Der Aufwand, künftig nur einem Regelwerk folgen zu müssen, wäre viel kleiner als bisher. Das nützt vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ihre Aufgaben mit wenig Personal bewältigen müssen.
  • Möglichkeit zur Konsolidierung: Gewinne in einem Land können mit Verlusten in einem anderen Land verrechnet werden. Der konsolidierte steuerliche Gewinn eines Konzerns wird auf Basis einer Formel den einzelnen Konzerngesellschaften zugewiesen. Dabei werden Umsatz und Betriebsvermögen (jeweils zu einem Drittel) genauso wie Lohnsumme und Mitarbeiterzahl (jeweils zu einem Sechstel) einbezogen. Die Aufteilungsformel spiegelt die wesentlichen Wertschöpfungsfaktoren wider und ist weitgehend gestaltungsunabhängig. Auf diesen Betrag wenden die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Steuersätze an.
  • ein Finanzamt ist zuständig: Das Unternehmen gibt nur im Heimatland und damit in seiner Sprache eine Steuererklärung ab. Das Heimatfinanzamt prüft die Unterlagen und weist den Gesamtgewinn den beteiligten Staaten verbindlich zu, welche auf ihren Anteil den nationalen Steuersatz anwenden.
  • offen für die Mitgliedstaaten: die GKKB soll den Mitgliedstaaten nicht aufgezwungen werden. Vielmehr ist eine freiwillige Einführung in mindestens 8 Staaten im Rahmen der sog. „verstärkten Zusammenarbeit“ geplant. Weitere Staaten können dann freiwillig hinzutreten.

Diese Maßnahmen sollen ein jährliches Einsparpotenzial von ca. drei Mrd. € ergeben: 700 Mio. €  durch die geringere Regelungsdichte, 1,3 Mrd. €  durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten und bis zu einer weiteren Milliarde aufgrund geringerer Belastungen expansionswilliger Unternehmen.

Mit der GKKB wird erstmals die Unternehmensbesteuerung in der EU transparent – hierdurch kann ein wirklicher Wettbewerb der Staaten um die besten steuerlichen Rahmenbedingungen stattfinden: klar, verständlich und ohne versteckte Fußangeln (Abschreibungsbedingungen o. ä.) auf Ebene der Steuersätze. Mindestsätze bei der Ertragsbesteuerung oder die Einführung eines einheitlichen Körperschaftsteuersatzes sind nicht von der Kommission gewollt, da Wohlstand und Wachstum in Europa nach wie vor auf dem Wettbewerb gründen – auch der Steuersysteme.

Fazit: Wenn sich die Mitgliedstaaten über die Einführung der (optionalen) GKKB einig werden, würde sich die Zahl der Rechtsvorschriften in der Unternehmensbesteuerung erheblich reduzieren. Bis dahin ist es jedoch noch ein langer Weg. Sinnvoll könnte hier ein zweistufiger Prozess sein, in dessen ersten Schritt gemeinsame Steuerbilanzierungsregeln und anschließend Regeln zur grenzüberschreitenden Ergebniskonsolidierung eingeführt werden.

DOKUMENT-NR. 90182

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