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Europäisches Parlament positioniert sich zur Brüssel I-VO

Das Europäische Parlament hat am 7. September 2010 einen von dem polnischen EVP-Abgeordneten Tadeusz Zwiefka verantworteten Bericht zur Brüssel I-VO (EuGVVO) verabschiedet. Darin beinhaltet sind u. a. folgende Forderungen der EU-Parlamentarier:

  • Abschaffung des Exequaturverfahrens, wenn in einem „außerordentlichen” Verfahren der Vorbehalt der öffentlichen Ordnung (ordre public) geltend gemacht werden kann und Mindestgarantien bei Versäumnisurteilen eingeräumt werden.
  • Zur Lösung des Problems der sog. Torpedoklagen soll das in der Gerichtsstandsvereinbarung bezeichnete Gericht von der Pflicht entbunden werden, das Verfahren gemäß der Rechtshängigkeitsvorschrift auszusetzen.
  • Keine (auch nur teilweise) Abschaffung der Ausnahme der Schiedsgerichtsbarkeit vom Anwendungsbereich.
  • „Eventuell” sollen Bestimmungen über die besondere Zuständigkeit für kollektive Klagen eingeführt werden.

DOKUMENT-NR. 21711

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