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IHK24

Europäisches Justizportal online

Die EU hat am 16. Juli das europäische E-Justiz-Portal im Internet veröffentlicht. Das neue Online-Portal in 22 Sprachen gibt Unternehmen und Bürgern Informationen zu Recht und Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten. Das Portal verfügt mit über 12 000 Seiten Inhalt u. a. auch über Internetlinks zu den Unternehmensregistern, Insolvenzregistern oder Grundbüchern der Mitgliedstaaten: https://e-justice.europa.eu

Die Insolvenzregister, Unternehmensregister und Grundbücher aller 27 Mitgliedstaaten sollen zukünftig vollständig über das Portal zugänglich gemacht werden. Neue Versionen des Portals werden auch den Einsatz bestehender EU-Instrumente im Justizbereich erleichtern, beispielsweise mit einem Online-Mahnverfahren oder einem Online-Verfahren für die Beitreibung geringfügiger Forderungen. Gerichte werden Anträge in grenzübergreifenden Verfahren online bearbeiten und mit den Streitparteien sowie mit Gerichten in anderen Mitgliedstaaten kommunizieren können.

Die Arbeiten laufen bereits, um noch vor 2013 eine gezieltere Suche nach Rechtsanwälten zu ermöglichen. Auch in der Frage der EU-weiten Interoperabilität in Bezug auf elektronische Signatur, Identität und Zahlung werden positive Fortschritte erwartet. Eine Lösung in diesem Bereich ist für die volle Funktionsfähigkeit mehrerer E-Justiz-Projekte wie das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen Voraussetzung. Der Fahrplan zur E-Justiz gibt Aufschluss über die bis Ende 2013 geplanten Arbeiten.

Der Aktionsplan des Rates für die europäische E-Justiz 2009-2013 vom November 2008 zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Hierzu ist die Einrichtung eines europäischen E-Justiz-Portals vorgesehen. Informations- und Kommunikationstechnologien können eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Funktionsweise von Justizsystemen spielen, da sie den Juristen die Arbeit erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden fördern können.

DOKUMENT-NR. 21312

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