Die EU hat am 16. Juli das europäische E-Justiz-Portal im
Internet veröffentlicht. Das neue Online-Portal in 22 Sprachen gibt
Unternehmen und Bürgern Informationen zu Recht und Rechtspraxis in
allen Mitgliedstaaten. Das Portal verfügt mit über 12 000 Seiten
Inhalt u. a. auch über Internetlinks zu den Unternehmensregistern,
Insolvenzregistern oder Grundbüchern der Mitgliedstaaten: https://e-justice.europa.eu
Die Insolvenzregister, Unternehmensregister und Grundbücher
aller 27 Mitgliedstaaten sollen zukünftig vollständig über das
Portal zugänglich gemacht werden. Neue Versionen des Portals werden
auch den Einsatz bestehender EU-Instrumente im Justizbereich
erleichtern, beispielsweise mit einem Online-Mahnverfahren oder
einem Online-Verfahren für die Beitreibung geringfügiger
Forderungen. Gerichte werden Anträge in grenzübergreifenden
Verfahren online bearbeiten und mit den Streitparteien sowie mit
Gerichten in anderen Mitgliedstaaten kommunizieren können.
Die Arbeiten laufen bereits, um noch vor 2013 eine gezieltere
Suche nach Rechtsanwälten zu ermöglichen. Auch in der Frage der
EU-weiten Interoperabilität in Bezug auf elektronische Signatur,
Identität und Zahlung werden positive Fortschritte erwartet. Eine
Lösung in diesem Bereich ist für die volle Funktionsfähigkeit
mehrerer E-Justiz-Projekte wie das Europäische Mahnverfahren und
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
Voraussetzung. Der Fahrplan zur E-Justiz gibt Aufschluss über die
bis Ende 2013 geplanten Arbeiten.
Der Aktionsplan des Rates für die europäische E-Justiz 2009-2013
vom November 2008 zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz zu
erleichtern und Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Hierzu ist die
Einrichtung eines europäischen E-Justiz-Portals vorgesehen.
Informations- und Kommunikationstechnologien können eine
Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Funktionsweise von
Justizsystemen spielen, da sie den Juristen die Arbeit erleichtern
und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden fördern
können.