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Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2010 ihre Pläne für ein EU-weites Netz von Bankenabwicklungsfonds bekannt gegeben. Mit der Einrichtung soll im Fall künftig drohender Bankenzusammenbrüche eine Belastung der Steuerzahler und eine Destabilisierung des Finanzsystems verhindert werden. Angedacht ist, die Mitgliedstaaten als Teil eines Gesamtregulierungsrahmens dazu zu verpflichten, nach gemeinsamen Bestimmungen Fonds einzurichten, die von den Banken zu finanzieren sind.
Bei zukünftigen Bankenschieflagen soll nach Ansicht der EU-Kommission das Verursacherprinzip gelten. D.h. es ist sicher zu stellen, dass der Bankensektor die Kosten von Bankenkrisen künftig selber trägt. Nicht die Steuerzahler und damit die Allgemeinheit sollen in der Pflicht stehen, sondern zunächst das Banken-Management und die Aktionäre. Um dabei möglichst kein Fehlverhalten der Institute zu befördern (Stichwort „moral hazard”) und die finanziellen Belastungen für die Einzahler möglichst gering zu halten, werden die Fondsmittel nur zur Abwicklung von Banken verwendet, nicht zu deren Sanierung.
Zu den Werkzeugen der Fonds zählen: Bereitstellung von Finanzmitteln für Transaktionen von –Überbrückungsbanken–, Übertragung von (Teilen von) Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten, Finanzierung einer Aufteilung in –good bank' und –bad bank'.
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten haben bereits Abgaben für den Bankensektor eingeführt oder beabsichtigen dies. Da es jedoch an einem koordinierten Ansatz dafür fehlt, wie hoch die Abgaben sein und wofür sie verwendet werden sollten, besteht nach Auffassung der EU-Kommission die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten und einer Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Die EU-Kommission beabsichtigt nicht, in allen Einzelheiten festzulegen, wie die Rettungsfonds arbeiten sollen und welches Volumen sie haben müssen. Ihrer Meinung nach müssen die Belastungen für die verpflichteten Institute so ausgewogen sein, dass die Kreditkosten für die Realwirtschaft nicht erhöht werden und das Wirtschaftswachstum dadurch nicht gebremst wird.
Die EU-Kommission wird ihre Überlegungen im weiteren Verlauf den EU-Finanzministern, den Staats- und Regierungschefs und, am 26. und 27. Juni in Toronto, den G20 präsentieren. Auch für den Fall, dass es nicht zu einer weltweiten Einführung dieses Krisenbewältigungsinstruments kommt – Kanada und Australien haben ihren Widerstand bereits bekundet – will die Kommission diesbezügliche Legislativvorschläge unterbreiten.
DIHK-Forderung: Der DIHK erkennt die Notwendigkeit an, funktionierende Instrumente zur Bankenabwicklung systemischer Kreditinstitute zu schaffen, ein „too big to fail” zukünftig zu vermeiden sowie die Haftung nach dem Verursacherprinzip zu stärken. Es ist jedoch wichtig, dass hier eine internationale Abstimmung, mindestens jedoch eine europäische erfolgt. Zudem müssen Risikoneigung und Systemrelevanz der Institute berücksichtigt werden. Nationale Alleingänge schaden dem Finanzplatz und der Kreditvergabe in Deutschland. Klar ist auch, dass ein Bankenrettungsfonds zukünftige Krisen nicht verhindern kann, allenfalls würden deren Kosten stärker dem Verursacher angelastet.
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