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IHK24

EU-Defizitverfahren

Deutschlands Neuverschuldung wird in diesem Jahr voraussichtlich bei über 5 % liegen. Damit übersteigt es den Maastricht-Referenz-wert von 3 % in Relation zum Bruttoinlands-produkt (BIP) erheblich.

Aus diesem Grund hatte der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) im vergangenen Dezember ein Defizitverfahren gegen Deutschland eröffnet und der Bundesregierung verbindlich empfohlen, ihr Haushaltsdefizit ab 2011 kontinuierlich abzubauen. Ab dem Jahr 2013 soll Deutschlands Haushalt wieder dem Stabilitäts- und Wachstumspakt des Maastrichter Vertrages entsprechen.

Allerdings steht Deutschland nicht allein da: Insgesamt 20 Mitgliedsländer scheitern momentan an der Drei-Prozent-Hürde. Nur in sieben gilt die Haushaltsführung als korrekt. Wegen der außergewöhnlich schlechten Lage, in der sich die europäische Wirtschaft seit Beginn der Weltwirtschaftskrise befindet, wendet die EU-Kommission die Regeln des Stabilitätspaktes zur Zeit nur in entschärfter Form an und gewährt den Mitgliedstaaten einen Aufschub beim Defizitabbau. Normalerweise müssten entstandene Haushaltsdefizite innerhalb eines Jahres abgebaut werden.

Das Defizitverfahren geht auf deutsche Politiker zurück, namentlich den früheren Finanzminister Theo Waigel (CSU). Allerdings wurden die Anforderungen zu Beginn des Jahrzehnts genau zu dem Zeitpunkt gelockert, als die Verletzung der Defizitkriterien zum ersten Mal Sanktionen nach sich ziehen sollte. Nähert sich ein Land der Defizitgrenze, ist als erster Schritt ein „Blauer Brief” ohne Strafgelder vorgesehen. Als nächstes erstellt die EU-Kommission einen Bericht, auf dessen Grundlage die EU-Finanzminister mit Zweidrittel-Mehrheit entscheiden, ob in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht. Daran knüpfen sich Empfehlungen, wie der jeweilige Haushalt wieder in Ordnung kommen kann. Als letzte Eskalationsstufe im Defizitverfahren verhängt der ECOFIN-Rat Strafgelder.

Den Defizitabbau verlangt auch die so genannte Schuldenbremse des Grundgesetzes, die Deutschland ab dem Jahr 2016 nur noch eine strukturelle Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP erlaubt.

DOKUMENT-NR. 20015

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